Rückforderung Familienzuschlag
#1

Mein rechtliches Anliegen:
Ich bin in 2. Ehe verheiratet und seit 30 Jahren Beamtin. 2012 wurde mir (auf meinen Antrag) der Familienzuschlag für meine drei Kinder aus erster Ehe ungekürzt (nicht der Teilzeit entsprechend) ausgezahlt, weil mein Exmann im öffentlichen  Dienst tätig war.
Über 12 Jahre wurden mir nun 90 Euro im Monat zu viel (für 3 Kinder)  ausgezahlt, da mein Exmann seine Stelle gewechselt hat. Ich habe keinen Kontakt zu meinem Exmann und weiß nicht wo und wie er arbeitet.
Nun soll ich 13.500 Euro wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzahlen. Das Geld habe ich nicht, ich habe stets an Korrektheit des Gehalts geglaubt. Die Bezügestelle hat mir nie mitgeteilt, dass ich den beruflichen Werdegang meines Exmannes verfolgen muss. In 12 Jahren wurde ich nie nach der aktuellen beruflichen Situation meines Exmannes befragt. Ich hätte hierzu auch keine Angaben machen können.
Ist das denn rechtens?
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#2

Einfach mal in Google die Begriffe "Beamter", "Bezüge", "Rückforderung", "Entreicherung", "§ 818 BGB", "Verjährung" eingeben. Da wird man schon fündig.
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#3

Bei dieser Summe solltest du eine Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen. Die Chancen sind m.E. gut. Wenn du Beamtin bist, ist die Rückforderung ein Verwaltungsakt, gegen den man innerhalb der angegebenen Frist formgerecht Widerspruch eingelegt werden muss, wenn man dagegen an gehen will. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt es sich, einmal schriftlich Widerspruch einzulegen und zu schreiben, dass die schriftliche Begründung folgt.
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