Qualifikationsanforderung Sozialarbeit / Sozialpädagogik
#1

Welcher SuE-Eingruppierung entspricht die Tätigkeit als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge jeweils in folgenden Konstellationen:

1. bisher 9b, Leiter Jugendzentrum, Berufsausbildung, Anpassungsqualifizierung nebenberuflich zur Fachkraft Soziale Arbeit in Sachsen-Anhalt (3 Jahre Fachschule mit staatlicher Anerkennung / Sozialberufe-Anerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt, 30 Jahre Berufserfahrung und über 800 Std. nachgewiesene Weiterbildungen

2. soz.-päd. Mitarbeiter Jugendzentrum, B. A. Kultur- und Medienpädagogik, mehrjährige Berufserfahrung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
3. Masterstudium Psychologie - Tätigkeit als Streetworker

spricht irgendetwas grundsätzlich gegen eine Eingruppierung in den SuE, nur weil kein Hochschulabschluss B. A. Sozialarbeit / Sozialpädagogik vorliegt?

Ich würde mich sehr über qualifizierte Antworten freuen ;-)

Was ist unter "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" genau zu verstehen? Wenn hier allein der Hochschulabschluss das ausschlaggebende Kriterium wäre, dann würde es doch den Passus: "oder sonstige...mit gleichwertigen..." gar nicht geben, oder? Hier geht es um die Eingr. als "in der Tätigkeit von SA/SP" oder als "sonstiger..."
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