Qualifikationen für EG 9b oder höher
#1

Hallo,

eine Fragen habe ich und zwar, reicht für den GD zwei Kfm-Ausbildungen mit über 20 Berufserfahrung aus um die 9b oder mehr zu erhalten?

Besten Dank
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#2

Grundsätzlich ja, aber meist wir in den Ausschreibungen für E9b mehr als eine (oder mehrere) kaufmännische Ausbildung(en) verlangt. Daneben ist im TVöD (VKA) darauf zu achten ob räumlich und inhaltlich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.
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#3

(08.04.2024, 16:44)Gast schrieb:  Grundsätzlich ja, aber meist wir in den Ausschreibungen für E9b mehr als eine (oder mehrere)  kaufmännische Ausbildung(en) verlangt. Daneben ist im TVöD (VKA) darauf zu achten ob räumlich und inhaltlich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.

was darf ich unter inhaltlich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht verstehen?

Ich arbeite in dem Bereich, wo ich auch meine Qualifizierte Ausbildung inkl. Berufserfahrung gesammelt habe.
Das heißt "Fachkraft" im Beruf und Stelle beim Amt.
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#4

"was darf ich unter inhaltlich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht verstehen?"
Siehe Vorbemerkung Nr. 7 zur Entgeltordnung TVöD (VKA).
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...lungen.php
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#5

Wie darf ich das verstehen?

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,

Sollte man eine Qualifizierte Fachliche Kfm.-Ausbildung haben benötigt man nicht den AL2 Lehrgang?

Habe ich das richtig verstanden?
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#6

"Wie darf ich das verstehen?"
So wie es da steht. Wenn man eine Ausbildung hat und entsprechende Tätigkeit ist bis E9a kein Problem. Wenn man ein Studium und entsprechende Tätigkeiten hat E9b. Wenn man kein Studium hat braucht man ggf. den Angestelltenlehrgang 2.

"Habe ich das richtig verstanden?"
Nein.
Was sind es denn für Ausbildungen. Um was für Tätigkeiten geht es?

Wenn der Arbeitgeber will ist es kein großes Problem. Selbst wenn eine Eingruppierung in E9b nicht möglich ist, würde man ggf. entsprechend bezahlt werden. Wenn man E9b erreichen will muss man es mit dem Arbeitgeber klären oder sich auf Stellen bewerben wo man die Vorausetzungen erfüllt. Welche Eingruppierung dann möglich ist hängt von den Details ab.
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#7

Ich mache jetzt seit über 2 Jahren eine Höherwertige Arbeit die mit einer E10 Eingruppiert ist.
Jetzt habe ich über meinen Vorgesetzen einen Antrag auf Zulage wegen der Höherwertigen Arbeit gestellt und bekomme keine Rückmeldung von der Personalabteilung.

Ich bin sogar vor ca. 1,5 Jahren Fest auf diese Stelle versetzt worden und es passiert nichts.

Was für Möglichkeiten habe ich ggf.?
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#8

"Ich mache jetzt seit über 2 Jahren eine Höherwertige Arbeit die mit einer E10 Eingruppiert ist."
Hat der Arbeitgeber dir diese Tätigkeit nach E10 übertragen. Wenn ja dauerhaft oder vorübergehend? Es geht nicht um Stellen sondern um die Übertragung von Aufgaben...
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#9

(09.04.2024, 15:29)Gast schrieb:  "Ich mache jetzt seit über 2 Jahren eine Höherwertige Arbeit die mit einer E10 Eingruppiert ist."
Hat der Arbeitgeber dir diese Tätigkeit nach E10 übertragen. Wenn ja dauerhaft oder vorübergehend? Es geht nicht um Stellen sondern um die Übertragung von Aufgaben...
Die Tätigkeit wurde mir dauerhaft übertragen!
Die Aufgaben sind die gleichen die auch mein Kollege macht der die E10 schon von hat!
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#10

Das bedeutet nicht sicher, dass Aufgaben nach E10 übertragen wurden...

Wenn Aufgaben die zu einer Eingruppierung nach E10 führen würden, dauerhaft übertragen wurden, gibt es drei Szenarien.

1. Voraussetzungen an der Person sind erfüllt. Man ist in E10 eingruppiert und sollte die entsprechende Bezahlung schriftlich einfordern. Wenn der Arbeitgeber sich weigert ggf. Personal-/Betriebsrat einbinden. Wenn es nicht hilft Klage beim Arbeitsgericht erheben.

2. Voraussetzungen in die Person im Sinne der Nr. 2 der Vorbemerkungen sind nicht erfüllt. Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht. Anspruch auf Eingruppierung in die E9c. rest wie oben.

3. Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift und wird nicht erfüllt. Kein Anspruch auf Eingruppierung in E9b oder höher. Aber Anspruch auf Zulage nach E10 (in Kombination mit 2. ggf. E9c). Rest wie oben.
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#11

(09.04.2024, 16:12)Gast schrieb:  Das bedeutet nicht sicher, dass Aufgaben nach E10 übertragen wurden...

Wenn Aufgaben die zu einer Eingruppierung nach E10 führen würden, dauerhaft übertragen wurden, gibt es drei Szenarien.

1. Voraussetzungen an der Person sind erfüllt. Man ist in E10 eingruppiert und sollte die entsprechende Bezahlung schriftlich einfordern. Wenn der Arbeitgeber sich weigert ggf. Personal-/Betriebsrat einbinden. Wenn es nicht hilft Klage beim Arbeitsgericht erheben.

habe ich verstanden...wird es nicht bestätigt und bezahlt bleibt der eine Weg nur!!!


2. Voraussetzungen in die Person im Sinne der Nr. 2 der Vorbemerkungen sind nicht erfüllt. Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht. Anspruch auf Eingruppierung in die E9c. rest wie oben.

Verstehe ich so...hat man den AL2 nicht muss aber die 9C gegeben werden!


3. Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift und wird nicht erfüllt. Kein Anspruch auf Eingruppierung in E9b oder höher. Aber Anspruch auf Zulage nach E10 (in Kombination mit 2. ggf. E9c). Rest wie oben.

Das heißt wenn ich eine E9a habe muss eine Zulage auf E10 gezahlt werden da ich dauerhaft die Tätigkeit ausübe!!!
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#12

"Verstehe ich so...hat man den AL2 nicht muss aber die 9C gegeben werden!"
Hier geht es nicht um den AL2.

"Das heißt wenn ich eine E9a habe muss eine Zulage auf E10 gezahlt werden da ich dauerhaft die Tätigkeit ausübe!!!"
Ich finde es weiterhin zweifelhaft das es wirklich Aufgaben sind die zu einer E10 führen.
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#13

(09.04.2024, 16:43)Gast schrieb:  "Verstehe ich so...hat man den AL2 nicht muss aber die 9C gegeben werden!"
Hier geht es nicht um den AL2.

"Das heißt wenn ich eine E9a habe muss eine Zulage auf E10 gezahlt werden da ich dauerhaft die Tätigkeit ausübe!!!"
Ich finde es weiterhin zweifelhaft das es wirklich Aufgaben sind die zu einer E10 führen.
Doch es sind Aufgaben, die eine E10 Tätigkeit sind.

Dir vielen Dank für deine Infoś und eine Frage noch.....du kennst dich sehr gut arbeitest du im Personalbereich!!!
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#14

Ich glaube halt nicht, dass jemand der diese Fragen stellt eine Eingruppierung vornehmen kann. Die genannte Begründung ist nicht geeignet eine Eingruppierung durchzusetzen. Deshalb bleiben Zweifel. Wenn man sich sicher ist, ist aber ja alles gut.
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#15

Nach Stand heute morgen wurde der Orga die Stellen inkl. Tätigkeit so mitgeteilt!!

Da sehe ich nur eine Richtung....Zahlen!!!
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