Hallo,
ich habe eine Frage: Im Herbst findet ein Treffen mit Personalratsmitgliedern statt. Es ist eine große wichtige Runde.
Hierfür hätten wir gerne eine "Bürokraft", die das Protokoll verfasst.
Weiß jemand wie ich zu dieser Person komme, ohne rechtliche Regeln zu verstoßen (LPVG BW) und wie diese Person bezahlt wird?
Unser Protokollführer steht nicht mehr zur Verfügung.
Danke im Voraus
Meister
Moin Moin! Jemand, der dem Gremium nicht angehört, hat bei Personalratssitzungen nichts zu suchen. Einen Schriftführer oder eine Schriftführerin müsst Ihr aus den eigenen Reihen benennen. Anders geht das nicht! Meister Joda
Guten Morgen:-) Ich verstehe die Problematik mit der Bezahlung nicht. Zunächst einmal, es gibt keine gesonderte Bezahlung für Personalräte. Die Dienststellenleitung ist lediglich verpflichtet, diese von ihren eigentlichen dienstlichen Aufgaben freizustellen, sofern sie offiziell für Personalratsangelegenheiten tätig werden. Dies wiederum hat keinerlei Auswirkungen auf deren Gehalt. Das läuft logo dann einfach weiter. Um welches besondere Gremium geht es denn, wenn nicht der Personalrat selbst in Gänze tagt? Das ist gleichfalls unverständlich für mich. Jetzt einmal Hand auf's Herz: Ihr könnt mir doch nicht erzählen, dass Ihr in Euren eigenen Reihen niemand habt, der in der Lage wäre, die Schriftführung zu übernehmen. Wenn Ihr das in Richtung Dienststellenleitung posaunt, lachen die Euch aus. Es lässt Euch nach außen hin hilf- und ratlos erscheinen. So sehe ich das. Drücke fest die Daumen, dass sich jemand erbarmt und das bisschen Protokoll zusammentippt:-) Glück auf! Meister Joda
Beiträge: 105
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2012
(15.01.2016, 11:04)Gast schrieb: Moin Moin! Jemand, der dem Gremium nicht angehört, hat bei Personalratssitzungen nichts zu suchen. Einen Schriftführer oder eine Schriftführerin müsst Ihr aus den eigenen Reihen benennen. Anders geht das nicht! Meister Joda
Hallo,
diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Es gibt sicherlich LPersVG die etwas anderes regeln. Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen z. B. Dort ist in § 30 Abs. 4 NPersVG geregelt, dass der Personalrat Büropersonal zur Fertigung des Sitzungsprotokolles hinzuziehen darf.
Liebe Grüße
delme1
Notwendige Kosten des Personalrates sind von der Dienststelle zu übernehmen. Wenn Ihr es für nötig haltet, eine Protokollführerin pp. hinzuzuziehen, so ist das durch die Dienststelle zu erstatten.