Produktverantwortliche im Haushaltsplan
#1

Hallo,

in unserer Gemeinde in Niedersachsen wurde für 2012 erstmals ein doppischer Haushaltsplan erstellt. Dieser enthält u.a. Produkte, Ziele, Kennzahlen und sogenannte Produktverantwortliche. Und genau das ist das Problem. Ich wurde auch in einem Produkt als Produktverantwortliche aufgeführt, obwohl tatsächlich mein Einfluss gegen Null geht. Das Budget, die Personalausstattung, die Ziele und Kennzahlen werden vorgegeben, auch innerhalb meines Arbeitsgebiets gibt mein Amtsleiter sehr konkrete Vorgaben.

Der Begriff Verantwortliche ist also eine Farce.

Meine Frage: Kann ich mich als Beamte dagegen wehren, hier als Verantwortliche aufgeführt zu werden ? Was ist mit dem Datenschutz ? Hätte der Personalrat beteiligt werden müssen ?

Viele Grüße

Christina
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#2

Hallo,

herzlich willkommen in der nds. Doppik!

Zuerst einmal würde ich es positiv sehen, als Produktverantwortlicher benannt zu werden. Die Verantwortung war ja im gewissen Rahmen bereits vorher vorhanden. Eine Sanktion o.ä. bei Nichterreichung von Kennzahlen wird es z.B. ja auch nicht geben.

Die Frage des Datenschutzes ist hier unrelevant. Was soll geschützt werden. Es steht ein Name hinter einem Produkt, kein Entgelt o.a.

Der Personalrat ist auch nicht zustimmungspflichtig.

Und mit der Produktverantwortlichkeit einhergehend ergeben sich -so will es die Doppik ursprünglich- auch mehr Gestaltungsrechte. Daran müssen sich halt dann auch die Vorgesetzte gewöhnen.

Ziele und Kennzahlen sollten allerdings unter Einbindung des Produktverantwortlichen erstellt werden!

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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#3

Hallo Michael,
Danke für Deine Einschätzung. Ich sehe das aber weiterhin kritischer. Ich würde die Benennung als Produktverantwortliche akzeptieren, wenn ich volle Aufgaben-, Budget- und Personalverantwortung hätte. Und entsprechend bezahlt würde. Beides wird aber garantiert nicht kommen...

Und dass ich mit Vor- und Nachname als Pseudo-Produktverantwortliche im öffentlichen Haushaltsplan stehe, der natürlich auch im Internet steht, finde ich auch nicht toll.

Viele Grüße

Christina
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#4

Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen Produkt- und Budgetverantwortlichkeit.

Wenn die Produktverantwortlichkeit auch gleichzeitig die Budgetverantwortlichkeit ist, dann muss dies neben den damit einhergehenden Pflichten auch die entsprechenden Rechte beinhalten. Und genau daran müssen sich die nächsthöheren Vorgesetzten erst einmal gewöhnen. Denn Budgetverantwortung bedeutet das Recht und die Pflicht, flexibel und schnell auf besondere Probleme u.ä. reagieren zu können.

Mit Einführung der Doppik in Kommunen werden i.d.R. erst einmal die grundsätzlichen Regelungen getroffen, und erst im Laufe von mehreren Jahren gestalten sich die von der Doppik "geforderten" Regelungen. Ist wohl überall so. Spätestens wenn der Landesrechnungshof eine üö Prüfung macht und nachfragt, verstehen es auch die Führungskräfte (bin auch so einer).

Übrigens enthalten Produkte auch die (anteiligen) Personalkosten. Aber meistens gibt es hier (wie auch bei Bau-Unterhaltung, Bewirtschaftungskosten, allg. Geschäftsaufwendungen) einen eigenen Budgetverantwortlichen. D.h., diese Positionen sind im Produkt aufzuführen, können aber nicht in der Produktverantwortlichkeit liegen - da querschnittsübergreifend. Dadurch reduziert sich der Handlungsspielraum des Produkt- oder Budgetverantwortlichen im jew. Produkt oftmals nur noch auf wenige Konten.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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