Probezeit, Wechsel des Dienstherren
#1

Schönen guten Morgen,

ich werde u. U. demnächst als Beamter der FHH (gD, A10, Hamburg) den Dienstherren wechseln - vom Land zum Bund. Arbeitsplatz ist aber nachwievor Hamburg. Der übliche Weg mit Versetzung etc. ist mir soweit bekannt ... interessieren würde mich, ob bei Dienstantritt eine neue Probezeit beginnt.
Zitat aus § 44, Bundeslaufbahnverordnung (2) Die Probezeit gilt als geleistet, soweit sich die Beamtin oder der Beamte bei anderen Dienstherren nach Erwerb der Laufbahnbefähigung in einer gleichwertigen Laufbahn bewährt hat.

Vielleicht kann mir das Jemand bestätigen?

Herzlichen Dank im voraus und Gruß
Zitieren
#2

Verbeamtung auf Lebenszeit in HH ist erfolgt? Dann gibt es keine Probezeit. Ggf. strebt der Bund eine Abordnung an um dich zu erproben.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beförderung / Schwangerschaft in Probezeit
- Trotz langfristiger Dienstunfähigkeit Dienstherren wechseln, geht das?
- Probezeit nach Aufstieg?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers