6 Monate Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen! Ungewöhnlich oder gewöhnlich?
Im TV-V ist der Normalfall 3 Monate. Möglich sind bis zu 6 Monaten. Die Probezeit hat aber im TV-V kaum eine Bedeutung. Unabhängig von der Vereinbarung der Probezeit kann in den ersten 6 Monate das Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen gekündigt werden.