Praxisanleiter-Zulage
#1

Hallo zusammen,

den Beschäftigten steht nach derzeit gültiger Fassung eine Zulage für Praxisanleiter in Höhe von 70 € zu, sofern die Kriterien (Aufwand für Anleitung 15% der regulären Arbeitszeit) erfüllt sind.

1. Werden diese 70€ bei Teilzeit-Beschäftigten reduziert oder ist der Stundenumfang egal?
2. Wird diese Zulage auf den Tag genau berechnet oder für den ganzen Kalendermonat?

Vielen Dank!
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#2

Welcher Tarifvertrag? Welcher Abschnitt der Entgeltordnung?
Soweit es um TVöD und dem Bereich "Sozial und Erziehungsdienst" geht. Die Zulage wird bei Teilzeit anteilig bezahlt.
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#3

TVÖD. Und wie verhält es sich, wenn der Auszubildende erst am 19.08. kommt? Erhalte ich dann dennoch die vollen 70€ für den Monat oder anteilig?
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