Prüfungsbefreit lt TVöD
#1

Hallo - mir wurde eine EG 10 Stelle angeboten.

Ich habe zwischen 1984 und 1987 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert.
Seitdem bin ich beim gleichen AG ununterbrochen tätig - 39 Jahre.

Ich kann doch jederzeit die EG 10 erhalten - auch ohne BL 2 (ehemals AL 2)?

Für Infos bin ich sehr dankbar
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#2

Das sehe ich auch so. Auch in einem Bundesland mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht entfällt diese nach 20 Jahren Berufserfahrung.
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#3

Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland mit Prüfungspflicht so ist. In Niedersachsen ist das so. Nach 20 Jahren Berufserfahrung entfällt die Prüfungspflicht. Bin selbst davon betroffen.
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#4

Ich muss vielleicht noch anfügen, dass ich aus Bayern komme.
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#5

Kann mir jemand noch die gesetzliche Grundlage geben?
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#6

Anlage 1 zum TVöD, Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen), Nr. 7 Abs. 5 a)
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