Prüfung der Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides
#1

Guten Tag,
bin ich als Vollstreckungsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob der vom Fachamt erlassene Leistungsbescheid, aus dem ich die Zwangsvollstreckung betreibe, materiell und formell rechtmäßig erlassen wurde oder darf ich hierauf vertrauen? Falls eine Pflicht dazu besteht - aufgrund welcher Rechtsgrundlage?  Aus § 6 VwVG NRW kann ich lediglich entnehmen, dass ein erlassener Leistungsbescheid als Voraussetzung zur Vollstreckung notwendig ist. Auch in der Ausführungsverordnung zum VwVG NRW bin ich nicht wirklich fündig geworden  [Bild: icon_cry.gif] Meine Rechtsabteilung möchte von mir eine Stellungnahme haben, warum ich die Rechtmäßigkeit vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht geprüft habe (Zitat "Wo steht, dass Sie es nicht prüfen müssen?").

Vielleicht hat hier jemand eine Idee?

Vielen Dank und beste Grüße
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#2

Es stellt sich umgekehrt die Frage, wo stehen soll, dass Du es prüfen musst. Diese Pflicht kann sich auch aus einer internen Dienstanweisung ergeben.
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