Präventionsgespräch und eventuelles BEM gem. 167 2 SGB IX
#1

Ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst und habe von meinem Arbeitgeber eine Einladung zu einem Präventionsgespräch gem. 167 2 SGB IX erhalten! Ich war innerhalb der letzten 12 Monate mehr als 42 Tage arbeitsunfähig aufgrund eines unverschuldeten Unfalls (Glatteis nicht gestreut). Durch einen Sturz habe ich mir eine Fraktur im Schultergelenk zugezogen.
Ist es sinnvoll an einem BEM teilzunehmen bzw. dieses Gespräch wahrzunehmen, wenn der Arbeitgeber ja schon den einmaligen Grund für den Arbeitsausfall kennt und welche rechtlichen Konsequenzen können sich bei einer Ablehnung ergeben? Ist es statthaft, wenn der Arbeitgeber frühere Fehlzeiten, die 5 Jahre zurückliegen wegen einer Operation, mit in das Gespräch einbezieht?
Für eine zeitnahe Hilfe wäre ich sehr dankbar, da der Termin kurzfristig ansteht, vielen Dank!

MfG
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#2

Die Durchführung von BEM-Verfahren (bzw. es dem AN anzubieten) ist für den Arbeitgeber Pflicht. Als Arbeitnehmer musst Du aber das Angebot nicht annehmen.

Normalerweise geht es darum, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird oder bleibt. Das kann bedeuten, dass der Arbeitsplatz besondere Ausstattung erhält (z.B. spezielle Maus oder Sitzgelegenheit) oder überhaupt ein anderer Arbeitsplatz angeboten wird. Ob das für Dich relevant sein könnte und Du daher das Gesprächsangebot annimmst, musst Du selbst abwägen und entscheiden. Wenn Du soweit wiederhergestellt bist, dass Du ohne Einschränkungen weiter Deiner normalen Tätigkeit nachgehen kannst, ist ein solches Gespräch wohl nicht mehr nötig.
Frühere Fehlzeiten speilen eigtl. keine Rolle, außer der damalige Krankheitsgrund wirkt auf die derzeitige Arbeitsunfähigkeit mit ein.
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