05.07.2026, 09:30
Ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst und habe von meinem Arbeitgeber eine Einladung zu einem Präventionsgespräch gem. 167 2 SGB IX erhalten! Ich war innerhalb der letzten 12 Monate mehr als 42 Tage arbeitsunfähig aufgrund eines unverschuldeten Unfalls (Glatteis nicht gestreut). Durch einen Sturz habe ich mir eine Fraktur im Schultergelenk zugezogen.
Ist es sinnvoll an einem BEM teilzunehmen bzw. dieses Gespräch wahrzunehmen, wenn der Arbeitgeber ja schon den einmaligen Grund für den Arbeitsausfall kennt und welche rechtlichen Konsequenzen können sich bei einer Ablehnung ergeben? Ist es statthaft, wenn der Arbeitgeber frühere Fehlzeiten, die 5 Jahre zurückliegen wegen einer Operation, mit in das Gespräch einbezieht?
Für eine zeitnahe Hilfe wäre ich sehr dankbar, da der Termin kurzfristig ansteht, vielen Dank!
MfG
Ist es sinnvoll an einem BEM teilzunehmen bzw. dieses Gespräch wahrzunehmen, wenn der Arbeitgeber ja schon den einmaligen Grund für den Arbeitsausfall kennt und welche rechtlichen Konsequenzen können sich bei einer Ablehnung ergeben? Ist es statthaft, wenn der Arbeitgeber frühere Fehlzeiten, die 5 Jahre zurückliegen wegen einer Operation, mit in das Gespräch einbezieht?
Für eine zeitnahe Hilfe wäre ich sehr dankbar, da der Termin kurzfristig ansteht, vielen Dank!
MfG


