Pflicht zu Vorstellungsgesprächen?
#1

Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation, 
es ist eine Stelle EG 10 geschaffen und ausgeschrieben worden. Das ganze ist sehr stark von unserem BM ausgegangen.
Drei von 12 Bewerber erfüllen die Kriterien der ausgeschriebenen Stelle.


Dem BM gefällt eine Person besonders gut und möchte diesen Bewerber nun einstellen.

Um es vorweg zu nehmen, wir werden beteiligt usw. es geht hier einzig um die Frage der Bewerbungsgespräche.
Wir sind im Bereich LPVG NRW.
Es gibt keinen Schwerbehinderten bei den Bewerbern.

Frage:

Gibt es dazu Regularien, dass ein BM einen Bewerber bevorzugen kann und ohne Vorstellungsgespräche durchzuführen? 
Es wäre schön wenn bei den Antworten zu dem Thema direkt § zum Nachlesen mit beigefügt sind.

Danke für eure Antworten.
Zitieren
#2

Moin,

für die Auswahl von Bewerbern ist ein Vorstellungsgespräch nicht zwingend. Eine Auswahl hat nach den Kritierien Eignung, Befähigung und Leistung zu erfolgen. Ist eine Differenzierung nach den eingereichten Unterlagen möglich, kann danach entschieden werden.

Grüße
Hain
Zitieren
#3

Vielen Dank für die Antwort.
Kann ich das inhaltlich irgendwo nachlesen?
Zitieren
#4

Wenn etwas nicht Pflicht ist, ist das auch nicht geregelt. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung einfach einmal bei Google eingeben. Unter den Treffern gibt es einige mit weiterführenden Links zu Urteilen der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit. In den Urteilen geht es in der Regel auch um den Beurteilungsspielraum des Dienstherrn/öffentlichen Arbeitgebers. Sollten ansatzweise geeignete Schwerbehinderte/Gleichgestellte unter den Bewerbungen sein, müssen Vorstellungsgespräche geführt werden (§ 82 Satz 2 SGB IX ), das fehlte im ersten Beitrag.
Zitieren
#5

1887 hat Recht, Eignung, Befähigung und Leistung stammt jedoch aus dem Beamtenrecht, ist im Ö.D. aber analog für Beschäftigte anzuwenden. Da Beschäftigte in der Regel nicht "beurteilt" werden, da es an solchen Beurteilungsrichtlinien für Beschäftigte im Rahmen von Dienstvereinbarungen hapert ( der TVöD sieht Beurteilungen nicht vor ), kann die Auswahl anhand von Arbeitszeugnissen erfolgen. Ein Vorstellungsgespräch kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Das Vorstellungsgespräch darf wenn es statt findet auch nur zur "Abrundung" des Ganzen herangezogen werden. Ein PR kann die Personalauswahl immer mit der Begründung ablehnen, als das diese nicht nach "Eignung, Befähigung und Leistung" erfolgte. Ist rechtlich nicht zu beanstanden und der BM muss sich dann was überlegen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Personalrat Pflicht
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen als Mitglied des Personalrates
- Beteiligung bei Vorstellungsgesprächen

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers