25.11.2020, 15:10
Hallo Zusammen,
in den Meldungen zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für den TVöD-B wird immer von zwei Pflegezulagen für die Beschäftigten in der Altenpflege gesprochen:
einmal die monatliche Pflegezulage in Höhe von 70 € ab 03/21 und ab 03/22 in Höhe von 120 €. Zum anderen von einer monatlichen Pflegezulage in Höhe von 25 € (in BaWü 35 €).
Nun zu meiner Frage: diese beiden Zulagen können doch nicht wirklich beide "Pflegezulage" heißen. Wie soll man die auseinanderhalten?
Vielen Dank für alle Antworten.
Herzliche Grüße,
Martina
in den Meldungen zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für den TVöD-B wird immer von zwei Pflegezulagen für die Beschäftigten in der Altenpflege gesprochen:
einmal die monatliche Pflegezulage in Höhe von 70 € ab 03/21 und ab 03/22 in Höhe von 120 €. Zum anderen von einer monatlichen Pflegezulage in Höhe von 25 € (in BaWü 35 €).
Nun zu meiner Frage: diese beiden Zulagen können doch nicht wirklich beide "Pflegezulage" heißen. Wie soll man die auseinanderhalten?
Vielen Dank für alle Antworten.
Herzliche Grüße,
Martina