Pflegezulagen TVöD-B
#1

Hallo Zusammen,

in den Meldungen zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für den TVöD-B wird immer von zwei Pflegezulagen für die Beschäftigten in der Altenpflege gesprochen:
einmal die monatliche Pflegezulage in Höhe von 70 € ab 03/21 und ab 03/22 in Höhe von 120 €. Zum anderen von einer monatlichen Pflegezulage in Höhe von 25 €  (in BaWü 35 €). 

Nun zu meiner Frage: diese beiden Zulagen können doch nicht wirklich beide "Pflegezulage" heißen. Wie soll man die auseinanderhalten?

Vielen Dank für alle Antworten.

Herzliche Grüße,
Martina
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#2

Man muss natürlich den Tarifvertrag abwarten. Aber im Einigungspapier wird nur die erste Zulage als Pflegezulage bezeichnet. Die andere Zulage ist einfach nur eine Zulage.
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