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Öffentlicher Dienst allgemein
Arbeitnehmer
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Pflegezeiten
Gast
-
#1
08.08.2025, 21:18
Zählen Zeiten einer Pflege der Eltern als Pflichtbeitragszeit?
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Gast
-
#2
09.08.2025, 07:08
Ja, die Zeiten der Pflege der Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zählen.
Pflegegrad: Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Für Pflegegrad 1 werden in der Regel keine Rentenbeiträge gezahlt.
Zeitaufwand: Sie müssen die pflegebedürftige Person mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens 2 Tage.
Nicht erwerbsmäßige Pflege: Die Pflege muss unentgeltlich und nicht erwerbsmäßig erfolgen.
Erwerbstätigkeit: Ihre eigene Erwerbstätigkeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Dauer der Pflege: Die Pflegetätigkeit muss voraussichtlich länger als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr dauern.
Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
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