Pflegezeiten
#1

Zählen Zeiten einer Pflege der Eltern als Pflichtbeitragszeit?
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#2

Ja, die Zeiten der Pflege der Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zählen.
  • Pflegegrad: Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben. Für Pflegegrad 1 werden in der Regel keine Rentenbeiträge gezahlt.
  • Zeitaufwand: Sie müssen die pflegebedürftige Person mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege: Die Pflege muss unentgeltlich und nicht erwerbsmäßig erfolgen.
  • Erwerbstätigkeit: Ihre eigene Erwerbstätigkeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Dauer der Pflege: Die Pflegetätigkeit muss voraussichtlich länger als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr dauern.
  • Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
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