Ich arbeite in einem Heim, übernehme auch Lg1 Lg2.
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Wenn du im Heim arbeitest und zusätzlich Tätigkeiten der LG 1 und LG 2 übernimmst, würde mich vor allem interessieren, ob diese Tätigkeiten bei dir auch offiziell in der Stellenbeschreibung bzw. Eingruppierung berücksichtigt sind. Denn wenn du dauerhaft höherwertige Aufgaben übernimmst, könnte das ja für die Eingruppierung relevant sein. Hast du schon mal beim Personalrat oder der zuständigen Personalstelle nachgefragt, nach welcher Entgeltgruppe deine konkrete Tätigkeit bewertet wird?