Pflegehelfer ASB München Stufe
#1

Hallo, ich bin seit 29 Jahren als Pflegehelfer tätig. Nun bekommen wir ab 09.2022 eine Tarifbindung in den Tarifvertrag ASB München Pflege. Die Eingruppierung P 5 ist o.k., da ich keinen Abschluss habe, aber alle werden in Stufe 1 eingestuft trotz 29 Jahre bei dem Verein als Pfleger lt.Paragraph 16 stünde mit 3 Jahren Berufserfahrung mir Stufe 3 zu und mit 29 Jahren wohl Stufe 6. Das könne mein Arbeitgeber aber nicht zahlen. Was kann ich dann tun? Ich habe 29 Jahre Berufserfahrung und werde eingestuft wie jemand neues ohne Erfahrung, kein Wunder das niemand in die ambulante Pflege will! Wer hat Infos für mich?
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#2

Wenn du bisher mehr verdienst musst du die Vertragsänderung nicht akzeptieren.

Es besteht tariflich kein Anspruch auf eine höhere Stufe.

Wenn man jemanden findet der mehr bezahlt wechselt man den Arbeitgeber.

Man kann mit dem aktuellen Arbeutgeber über ein höheres Gehalt verhandeln.
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#3

Danke, leider ist mein Gehalt so gering, das ich auch nach 29 Jahren im Tarifvertrag das selbe Geld wie zuvor mit Eingruppierung Stufe 1 bereits erreicht habe, aber ich dachte die Pfleger kommen nun in Tarifbindung, damit auch wir ein Gehalt bekommen ohne in der Grundsicherung zu landen. Schade wenn man nach 29 Jahren Vollzeitarbeit mit Wochenende arbeiten und Feiertag arbeiten mit dem Brutto von  2.376,30 Euro nach Hause geht und keine Familie davon ernähren kann, obwohl man fleißig arbeiten geht. Lt.Erklärung gehen doch die Stufen über die Berufsjahre, da verstehe ich nicht wenn ich 29 Jahre dabei bin in Stufe 1 wie ein neuer ohne Erfahrung eingestuft werden kann. Bloss mit der Begründung man muss nicht mehr bekommen im neuen Tarif man darf nur nicht schlechter gestellt werden. Das heißt wer bisher schlecht bezahlt wurde wird auch in Zukunft in der Pflege mit Tarif schlecht bezahlt ohne eine Chance das sich etwas bessert. Verstehe ich das richtig?
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#4

Danke, wieso besteht kein Anspruch auf eine höhere Stufe lt Tarif kommen Mitarbeiter mit mind.3 Jahren Berufserfahrung in die Stufe 3, 29 Jahre sind doch mind.3 Jahre, wieso darf man nicht mehr bekommen als bisher.
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#5

Nun ist der Anerkennungstarifvertrag des ASB München soweit erkennbar nicht öffentlich zugänglich. Die Eckpunkte zum Anerkennungstarifvertrag für den Rettungsdienst lassen keine speziellen Überleitungsregelungen erkennen. Ob es sie für den 2. Anerkennungstarifvertrag gibt ist unklar.

Zuerst müsste man die Arbeitsvertragsklausel der Fragerin kennen. Dann ggf. den Anerkennungstarifvertrag (zumindest der 1. Anerkennungstarifvertrag für den Rettungsdienst blieb übergangsweise hinter dem TVöD zurück.). Soweit sich aus beiden keine günstigere Stufe ergibt wäre dann in den TVöD zu schauen. Dort ist es so, dass die Stufe 3 nur bei Einstellung zum tragen käme. Eine solche liegt hier nicht vor. Eine analoge Anwendung der Überleitungsregelungen nach TV-Ü aus dem BAT in den TVöD kommt nicht in Frage. Selbst wenn würde diese im Ergebnis zur Stufe 1 führen. Man müsste schauen ob man sich im Ergebnis nicht sogar noch schlechter stellen würde.
Die Stufenzuordnung müsste hier entweder durch Arbeitsvertrag/Absprache oder in Anwendung § 16 (3) TVöD (VKA) erfolgen. Da keine Zeit in den Stufen 2-5 vorliegen kommt nur Stufe 1 in Frage. Stufe 2 wird dann nach einem Jahr erreicht.

Im Ergebnis würde ich weiterhin empfehlen mit em Arbeitgeber zu verhandeln oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Es ist sehr fraglich, dass man einen tariflichen Anspruch auf eine höhere Stufe hat.
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