Hallo in die Runde,
wie ist denn die Personalstärke anzusetzen bei einer Kommune mit ca. 15.000 Einwohnern?
Es werden alle Arbeiten außer der Tätigkeiten einer Kläranlage erledigt?
Danke für Tipps und Hinweise.
Alle Arbeiten:
- Pflege Unterhalt Grünflächen, Unkrautbekämpfung
- Gebäudeunterhaltung
- Sportplatzpflege
- Spielplatzpflege, -kontrolle
- Straßenunterhaltung, Beschilderung, kl. Straßenreparaturen,
- Straßenreinigung, Abfallentsorgung (keine Mülltonnenleerungen)
- Friedhof- und Bestattungswesen
- Winterdienst
- Transport und Aufbauarbeiten für Veranstaltungen
- Landschaftspflege
In unserer Umgebung habe ich schon einmal in den umliegenden Bauhöfen angefragt, aber in noch keinem wurde von Externen eine Personalanalyse durchgeführt.
Da unsere Kommune in den letzten Jahren um Bau- und Gewerbegebiete sowie zwei KiTa's gewachsen ist, sich aber in der Ausstattung und Personaldecke nichts getan hat,
ist der bisherige Standard nicht zu halten. Dies wird aber weiter eingefordert (politische Gremien) und der Fachabteilung nicht geglaubt.
Das erscheint mir tatsächlich deutlich zu wenig.
Aber ich kenne die Gemeinde mit den dazu gehörigen Fakten (Straßenlänge, Friedhöfe, Gebäude, Grünflächen, usw.) nicht.
Das kann in einem Forum m. E. niemand beurteilen. Wir haben z. B. 50 Beschäftigte im Betriebshof und unsere Gemeinde hat 8000 Einwohner.
Wir sind aber auch ein Kurort.
Danke erstmal für Euer Feedback.
Das mit den 1,5 VZÄ haben wir auch angewendet doch davon sind wir leider weit entfernt.
Wir haben drei Friedhöfe die mit 2 MA bedient werden obwohl im Jahr Arbeitsstunden für 4 Ma anfallen.
6 Sportplätze mit jeweils 2 Fußballplätzen (3 Rasenplätze, 2 Kunstrasen und 1 Hartplatz) sowie 2 Kleinspielfeldern
und 2 eigenen Sporthallen.
9 Kita's und 17 Spielplätze und so könnte ich die Aufzählung fortführen. Seit Jahren erklären wir unserer Politik
das es so nicht funktioniert der Dank dafür eine Stelle wird noch gesperrt. Unsere Verwaltung versucht mit uns diese
aufzuheben aber über diverse politische Gremien wird das blockiert von Stellenausbau können wir nur träumen.
Es ist traurig und frustrierend.
Euer Bauhofleiter kann sich aber auch nur auf die wichtigen Sachen konzentrieren. Dann wird der Rasen im Friedhof und Sportplatz nicht so oft gemäht. Wenn dann Beschwerden kommen, kann man darauf hinweisen dass zu wenig Personal da ist und der Gemeinderat eine Aufstockung verhindert. Denke mal dann wird sich das Blatt schnell wenden.
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Mit einem entsprechenden Betriebssteuerungsprogramm wie z B. REGIE 68, das auch Größen und Mengen der zu pflegenden/zu unterhaltenen Objekte den hergestellten Bauhofleistungen gegenüberstellt sowie eine konkrete Produktverantwortung beim Auftraggeber (Rathaus/Politik/Verwaltung...) herstellt und sichtbar macht, würde sich die Frage nicht (mehr) stellen.
Meine Erfahrung ist, dass mit "Planvorgaben", wie 1,5 VZÄ pro 1.000 EW, nicht sinnvoll zu agieren ist, zumal es auch dafür schon sehr unterschiedliche Ansätze gibt.
Eine der Kernfragen ist, wie fachlich und sachlich kompetent der Bauhof aufgestellt und ausgestattet ist und ob seine Leistung im "Rathaus" anerkannt wird.
Und ob die Abrechnung in den Aufträgen / Leistungen / Produkten mit den "richtigen" Informationen (voll kostendeckender Ressourceneinsatzpreis) mit konkretem Leistungsmengennachweis und zeitnaher Abrechnung (max. quartalsweise, bei Einzelaufträgen immer sofort nach vollständiger Leistungserbringung) und entsprechender Überprüfung durch den Auftraggeber / Produktverantwortlichen sowie dazu "passender" Auszahlungsanordnung" auch im "eigenen Konzern" tatsächlich vollständig gelebt wird.
Das Haushaltsrecht möchte/will so etwas, wirklich umsetzen es aber nur wenige Kommune. Was natürlich grundsätzlich falsch ist... ;-)
Bauhöfe / Betriebe, die schon länger ein Werkzeug wie REGIE 68 einsetzen, wüssten über ihren eigenen Personalbedarf und auch den Grad ihrer eigenen Kostendeckung (idealerweise 100 %) "laufend" Bescheid und könnten z. B. entsprechend mit Informationen reagieren, wenn es z. B. zu Flächenerweiterung kommen soll (z.B. LGS, neues Bau-/Gewerbegebiet...)
"Dann brauchen wir nach der Fertigstellung/Inbetriebnahme einen neuen Dauerauftrag und z. B. 1,5 besetzte Stellen mehr..."
VG
bernd
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Ergänzung:
Baulastträger und Verkehrssicherungspflichtiger ist der BM.
Er/sie muss im Geschäftsverteilungsplan / Organigramm die eigene Verantwortung sauber und nachweisbar delegieren, z. B. für die Gemeindestraßen an das z. B. Tiefbauamt.
Das Tiefbauamt ist dann produktverantwortlich und budgetverantwortlich, um diese übertragenen Aufgaben und Verantwortungen zu bewältigen.
Ein Teil des Budgets soll vereinbarungsgemäß für Bauhofleistungen aus dem "eigenen Konzern" geplant und durch konkrete Dauer-/Einzelaufträge "umgesetzt" werden.
Idealerweise ist das Produkt-Sachkonto ein spezielles, das ausschließlich für den Einkauf von Bauhofleistungen geeeignet ist.
Fremdleistungen können/dürfen daraus nicht bezogen werden.
Eine entsprechende (möglichst langfristig gültige) konzerninterne Vereinbarung und ein positives Budget auf solch einem Konto sichert dem Bauhof dauerhaft seine Daseinsberechtigung.
Der Bauhof ist Auftragnehmer und selbst nur und ausschließlich für sein eigenes "Bauhofprodukt" verantwortlich.
Er wird durch die oben beschriebenen Aufträge nicht zum Baulastträger und/oder Verkehrssicherungspflichtigen.