22.12.2014, 10:29
Wenn der Wahlvorstand es versäumt hat, das Wählerverzeichnis an allen Betriebsstätten mit auszulegen, müsste das doch ein Anfechtungsgrund sein (RLP) oder nicht? Ferner wurde der eigentliche Wahltermin frisiert. Zuerst gab man ein konkretes Datum an, bemerkt dann, man kann die Fristen nicht einhalten und verschob den Wahltermin eine weitere Woche nach vorne auf 2 Tage. Was haltet Ihr davon? K.K. Downing