Personalratsvorsitzender gleichzeitig Abteilungsleiter?
#1

Hallo,

ich bin erst seit einem halben Jahr im Personalrat und fühle mich deshalb noch als "Newbie".

Wir sind insgesamt zu fünft, und der Personalratsvorsitzende ist gleichzeitig
Abteilungsleiter. Er setzt sich meines Erachtens gut und korrekt für die Belange
der Beschäftigten ein und arbeitet gleichzeitig eng mit unserer Amtsleiterin
zusammen.

In unseren Sitzungen führt sich unser Personalratsvorsitzender allerdings selbst
wie ein Chef auf, das heißt, er hat die anderen Personalrätinnen und Personalräte
fest in seiner Hand.

Ich war bisher überwiegend in einer zuhörenden Position und fühle mich
in der Runde zunehmend unwohl, weil ich immer mehr den Eindruck habe,
dass eigentlich nur der Vorsitzende alle Entscheidungen trifft oder Meinungen
bildet. Dabei denke ich, dass dies nicht irgendwie "böse" von ihm gemeint
ist, sondern eher etwas mit einer Übertragung seiner Führungsposition
aus dem "normalen" Job auf den Personalrat zu tun hat.

Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass der Personalrat in den letzten
Jahren häufig seine Mitglieder gewechselt hat, der Personalratsvorsitzende
jedoch immer derselbe geblieben ist. Das einzige, was ich herausfinden konnte,
warum es so häufigen Wechsel gab, war immer wieder nur, dass die
Leute nicht mehr gewählt werden wollten, oder von sich aus
zurückgetreten sind. Die Gründe sind mir unbekannt, weil das "vor meiner Zeit"
war.

Meine Frage ist nun, ob sich das überhaupt verträgt: Gleichzeitig Personalrat und
Chef einer Abteilung, und ob es da auch rechtliche Regelungen zu gibt?

Pünktchen
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#2

Guten Morgen, PR-Kollege:-) Hoffentlich wird es immer wieder Leute geben, die sich dieser Verantwortung stellen und wählen lassen. Nun zu Deiner Frage, es ist durchaus möglich, dass ein Abteillungsleiter Mitglied im PR ist. Auch ist es möglich, dass das Gremium ihn zum Vorsitzenden wählt. In den meisten Fällen verfährt man aber nach dem Wahlausgang, sprich, wer die meisten Stimmen seitens der Belegschaft bekommen hat, sollte auch Vorsitzende/r sein. Bei uns gab es eine irrwitzige Situation. Aufgrund von harten Auseinandersetzungen wegen der Besetzung des Stelle des Büroleiters, kam die DSL urplötzlich auf die Idee, dass der Stelleninhaber so umfangreiche Rechte habe, dass er nicht zum PR wählbar sei. Das ist natürlich Quatsch und nur ein Trick, um sich das Gezerre um die Mitbestimmung zu schenken. Allerdings gibt's leider keine Rechtsprechung dazu. Ein streitiges Verfahren könnte 50-50 ausgehen. Also halten wir fest, "normale" Abteilungsleiter (Beamte oder Tarifler) können PR-Mitglieder, und mithin auch PR-Vorsitzende sein. Nur der Personalchef (Büroleiter) ist außen vor; der hat im PR nichts zu suchen, wenn der Alte ihm zuviel freie Hand läßt. Hoffe, Dir geholfen zu haben. Alles Gute für die Zukunft:-) Haegar
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