Hallo:-) Also, grundsätzlich ist das eine Sache, die ganz klar der Mitwirkung des PR bedarf. Die DS müßte Euch anschreiben und um die Zustimmung ersuchen. Wichtig wäre also zunächst das maßgeblich PersVG eingehend zu studieren und die einschlägige Norm zu finden. Nach meinem Dafürhalten geht die Aktion einer Stellenbewertung über die Organisationshoheit der DS hinaus. Augen auf, bei den Dingern ist größte Vorsicht geboten! In der Regel beauftragen sie nämlich Arbeitgeberverbände und die sind natürlich nicht objektiv in ihren Feststellungen. Da geht es nur darum, alles schön klein zu halten um unsere Kolleginnen und Kollegen um die Kohle zu bringen, die ihnen eigentlich zustehen würde. Ihr solltet Euch in dem Zusammenhang nochmals eingehend mit der Thematik der "Tätigkeitsmerkmale" im alten BAT beschäftigen. Da es momentan noch nichts anderes gibt, ist der Katalog noch immer die Grundlage für Stellenbewertungen. Laßt Euch nicht veruzen! Wünsche Euch viel Erfolg! Glück auf:-) Haegar
Danke für deine Antwort - naja sowas hab ich als Neue grad noch gebraucht - da muss ich ja tatsächlich meine Freistellung beantragen, denn das klingt nach sehr viel Arbeit. Werde meine PRs informieren und hier weiter berichten. Morgen ist erst mal Sitzung und dann weiß ich mehr (vielleicht). Auf jeden Fall denke ich, hat hier der PR nur Mitwirkungsrecht, evtl. Art. 69?
Bewertung macht natürlich Arbeitgeberseite, aber so schnell kann ich das Thema nicht aufarbeiten, dass ich "dagegenschießen" kann.