Personalrat Kontogebühren Belege Abrechnung
#1

Hallo alle und ein gutes neues Jahr,
dies ist mein erster Beitrag hier, und ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.

Es geht darum: unsere Verwaltung hat von "Handkasse" auf Konto umgestellt für unser

Personalrats-Geldkonto.
Wir sind etwas mehr als 100 Beschäftigte, uns stehen pro Jahr 120€ zu. Das günstigste

Konto bei Sparkasse KölnBonn ist 5€ monatlich.
Diese Gebühren werden von unserer Verwaltung auch beazhlt, jedoch soll ich monatlich

einen Beleg machen. Da die Sparkasse keine Schnittstelle hat, kann ich das nicht automatisieren. Der
Vorgang ist total umständlich, und sieht wie folgt aus:
ich logge mich monatlich ein, suche den Kontoauszug. Dort steht aber nur "Entgeltrechnung".
Es gibt eine Anlage dort mit den Details, da muss ich dann auf diese Details klicken.
Das, was dann erscheint, muss ich dann Ausdrucken (oder als Datei speichern). Das sende ich dann der

Verwaltung.
Das ganze muss, wie gesagt, händisch gemacht werden (ich stehe grad mit der Bank in Kontakt zwecks
Automatisierung, habe jetzt schon mit drei Leuten gesprochen und werde immer weiter gereicht/vertröstet).

Meine Frage ist: reicht es nicht, den Konto-Vertrag der Verwaltung zu schicken? Darin steht, dass die Gebühren
monatlich 5€ sind.
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#2

Ich halte ein Konto vom Personalrat für unzulässig. Ggf.möge die Dienststelle selber für ein entsprechendes Konto sorgen. Wobei mir unklar ist wofür? Welches Personalvertretungsrecht / Haushaltsrecht findet Anwendung?
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#3

120 Euro pro Jahr Eingang auf Konto, Kontoführungsgebühr von 5 Euro pro Monat/60Euro pro Jahr.  A020
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#4

a) Es findet §40.2 des LPVG NRW Anwendung, konkret auf die "Verordnung über die Höhe der Aufwandsdeckungfür Personalvertretungen (Aufwandsdeckungsverordnung)§ 1 (Fn 6)".
b) Das mit der Pflicht zum Konto Gebühren entstehen, die die Hälfte des Kontowertes betragen, ist sicherlich auch absurd, aber es ist nichts zu machen, wegen der Kontrollpflicht.
Die Arbeitszeit allerdings, die nun durch die ständigen Belegbeweise vergeudet wird, ist auch nicht zu unterschätzen. (soll z.B. für 5 Cent Verzugszinsen, die die Verwaltung zu verantworten hat, einen Beleg beibringen. Der wird dann von der Verwaltung ausgedruck, unterschrieben, eingescannt und in EPos abgelegt.) Es nervt vor allem, weil es so ein Kleinkram ist, und es ist doch auch unnötig:: die Bank hält die Belege vor. Warum soll es nicht ausreichend sein, auf Nachfrage die Belege beizubringen? Und der Hauptposten. die anfallenden Gebühren, stehen doch in dem Bankvertrag drin!
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#5

Verwaltung begründet es mit "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)" . Es geht kein Weg dran vorbei Sad
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