Personalrat Bundeswehr - Monatsgespräch
#1

Hallo,

ich bin heute zum Personalratsmitglied gewählt worden. Wir sind ein abgesetzter Zug einer Bundeswehrdienststelle. Der Personalrat besteht aus 3 Soldaten u. einem Zivilisten.
Aufgrund der großen Entfernung zu unserer Dienststelle haben wir uns verselbstständigt und einen örtlichen Personalrat gewählt. Vor Ort haben wir einen Hauptmann als Zugführer, er leitet den Zug, der Dienststellenleiter ist 200 Km von uns entfernt.

Dazu stellt sich die Frage: Mit welcher Person muß der Personalrat sein Monatsgespräch führen ?

Gruß

Marla
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#2

Hallo Maria

§66 Abs. 1 - BundesPersVG ist da eindeutig:

"Der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung sollen mindestens einmal im Monat zu Besprechungen zusammentreten. In ihnen soll auch die Gestaltung des Dienstbetriebes behandelt werden, insbesondere alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen."

Entweder fahrt ihr hin, oder er kommt zu euch. Alles andere wäre ein Pflichtverstoß des DsL.

Viel Spass beim übermitteln!

MfG SB
Habe zu früh auf "Antwort schreiben" gedrückt, wollte noch etwas dazu fügen.

Nach BundesPersVG § 6 könnt ihr einen eigenen PR bilden da:

" Abs. (3) Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, gelten als selbständige Dienststellen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. Der Beschluß ist für die folgende Wahl und die Amtszeit der aus ihr hervorgehenden Personalvertretung wirksam."

Nun zu deiner Frage:

§ 7 BundesPersVG kann meiner Meinung nach der DsL einen Vertreter bestimmen. Dies könnte der besagte Hauptmann sein. Natürlich nur wenn er davon in Kenntnis gesetzt ist.

Im Zweifelsfall wendet euch doch mal an den Gesamt- oder Hauptpersonalrat des Bundeswehr. So was müsste bei euch existieren. Fall du Mitglied einer Gewerkschaft bist, könnte ein fragender Anruf bei denen auch nicht schaden!

So, Ich habe fertig!

MfG SB
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#3

Auch, wenn das ein bisschen spät kommt...

Der örtl PR hat keinen Dienststellenleiter. Daher führt er auch mit neimandem ein Monatsgespräch.
Vielmehr muss nach § 55 BPersVG ja ein Gesamtprsonalrat gewählt worden sein.
Dieser ist der Ansprechpartner des verselbständigten ÖPR.

Anders verhält es sich, wenn der Dienststellenleiter dem Führer des abgesetzten Zuges selbständig wahrzunehmende Rechte eingeräumt hat (z.B. in der Personalbearbeitung oder in der Dienstplangestaltung). In diesem Fall wirkt der Führer des abgesetzten Zuges, wie ein eigenständiger Dienststellenleiter, der dann auch seinen ÖPR beteiligen muss.

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