01.10.2025, 14:27
Hallo,
Ich bin neu im Bereich Personal und habe folgende Frage erhalten:
Ist es möglich, dass eine Gemeindearbeiterin mit einem einzigen Arbeitsvertrag für 39 Stunden pro Woche bei Kommune A angestellt ist, dabei aber ihre Arbeitszeit gleichmäßig auf zwei Kommunen verteilt? Konkret: 19,5 Stunden leistet sie in Kommune A, weitere 19,5 Stunden in Kommune B. Die beiden Kommunen möchten sich die Mitarbeiterin also teilen, allerdings nur über ein gemeinsames Arbeitsverhältnis.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es sich hierbei um eine Personalgestellung handelt. Trifft das zu, obwohl der Einsatz bei Kommune B zwar dauerhaft, aber mit nur 19,5 Stunden erfolgt?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.
Gruß
Ich bin neu im Bereich Personal und habe folgende Frage erhalten:
Ist es möglich, dass eine Gemeindearbeiterin mit einem einzigen Arbeitsvertrag für 39 Stunden pro Woche bei Kommune A angestellt ist, dabei aber ihre Arbeitszeit gleichmäßig auf zwei Kommunen verteilt? Konkret: 19,5 Stunden leistet sie in Kommune A, weitere 19,5 Stunden in Kommune B. Die beiden Kommunen möchten sich die Mitarbeiterin also teilen, allerdings nur über ein gemeinsames Arbeitsverhältnis.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es sich hierbei um eine Personalgestellung handelt. Trifft das zu, obwohl der Einsatz bei Kommune B zwar dauerhaft, aber mit nur 19,5 Stunden erfolgt?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.
Gruß