Personalgestellung?
#1

Hallo,

Ich bin neu im Bereich Personal und habe folgende Frage erhalten:
Ist es möglich, dass eine Gemeindearbeiterin mit einem einzigen Arbeitsvertrag für 39 Stunden pro Woche bei Kommune A angestellt ist, dabei aber ihre Arbeitszeit gleichmäßig auf zwei Kommunen verteilt? Konkret: 19,5 Stunden leistet sie in Kommune A, weitere 19,5 Stunden in Kommune B. Die beiden Kommunen möchten sich die Mitarbeiterin also teilen, allerdings nur über ein gemeinsames Arbeitsverhältnis.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es sich hierbei um eine Personalgestellung handelt. Trifft das zu, obwohl der Einsatz bei Kommune B zwar dauerhaft, aber mit nur 19,5 Stunden erfolgt?

Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.

Gruß
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#2

Es bietet sich nur als Alternative an, dass jede Kommune einen Arbeitsvertrag macht.

Wenn wie hier die eine Kommune den Arbeitsvertrag macht und die Beschäftigte mit 19,5 Std. bei der anderen Kommune arbeitet handelt es sich m.E. um eine Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD.
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#3

Personalgestellung ist m.E. nicht zu erkennen, da keine Aufgabe verlagert wird.

Am einfachsten sind zwei Arbeitsverträge, die aber auch ein paar Probleme beinhalten. Ansonsten Vereinbarung zwischen den Kommunen, dass Kommune A Aufgaben für Kommune B wahrnimmt. Aber mit einigen Problemen behaftet (Schuldet Kommune A die Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit der Gemeindearbeiterin.). Zweckverband etc. sind auch möglich. Aber recht aufwendig.

Man wird sich mit Modellen der interkommunalen Zusammenarbeit befassen müssen.
Modelle sind z.B.:
- Koordination der Aufgabenerfüllung
- Einzelne Kommunen übernehmen auf vertraglicher Basis Leistungen für eine andere
- Zusammenlegung von Organisationseinheiten
- Gründung eines neuen, gemeinsamen Träger
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