Personalgestellung
#1

Wenn man seit der Personalgestellung jahrelang „mitgenommene“ Aufgaben für seinen Arbeitgeber bearbeitet hat und dann plötzlich andere Aufgaben für ein Konkurrenzunternehmen bearbeiten soll. Ist das zulässig?
Zitieren
#2

Was meint Konkurenzunternehmen?

Soweit die Aufgaben mit dem Arbeitsvertrag vereinbart sind können diese grundsätzlich übertragen werden.
Zitieren
#3

Gemeint ist Sachbearbeitung wurde bisher für Sparkasse gemacht, jetzt soll ein ähnlicher Aufgabenbereich für eine andere Bank (nicht Sparkasse) bearbeitet werden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst