Wenn man seit der Personalgestellung jahrelang „mitgenommene“ Aufgaben für seinen Arbeitgeber bearbeitet hat und dann plötzlich andere Aufgaben für ein Konkurrenzunternehmen bearbeiten soll. Ist das zulässig?
Was meint Konkurenzunternehmen?
Soweit die Aufgaben mit dem Arbeitsvertrag vereinbart sind können diese grundsätzlich übertragen werden.
Gemeint ist Sachbearbeitung wurde bisher für Sparkasse gemacht, jetzt soll ein ähnlicher Aufgabenbereich für eine andere Bank (nicht Sparkasse) bearbeitet werden.