Hallo,
Ich habe einen mächtigen Konflikt in meinem PR-Gremium. Meine Frage: Inwieweit ist der Vorstand des PR berechtigt, Personalführungsaufgaben wahrzunehmen?
Was meint Personalführungsaufgaben? Im Rahmen der normalen Tätigkeit neben der PR-Funktion? Ja.
Gegenüber der PR zugewiesenen Personal des Geschäftzimmers? Abhängig von den Details der Regelungen mit der Dienststelle. Grundsätzlich beinhaltet es ggf. Personalführungsaufgaben.
Gegenüber Mitgliedern des PR? Nein.
Danke für die Antwort. Ich meine vor allem gegenüber anderen PR-Mitgliedern. Unser Vorstand führt sich so auf, indirekt, als hätte er Machtbefugnisse gegenüber uns normalen PR-Mitgliedern.
"Unser Vorstand führt sich so auf, indirekt, als hätte er Machtbefugnisse gegenüber uns normalen PR-Mitgliedern."
Dann spricht man darüber mit dem Vorstand, dass er keine solchen Rechte hat. Notfalls wählt man sich einen neuen Vorstand.
Er führt und leitet die Geschäfte/Sitzung im Rahmen seiner Befugnisse und Beschlüsse.
Vorgesetztenfunktion hat er nicht....