Personalführung im PR
#1

Hallo, 

Ich habe einen mächtigen Konflikt in meinem PR-Gremium. Meine Frage: Inwieweit ist der Vorstand des PR berechtigt, Personalführungsaufgaben wahrzunehmen?
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#2

Was meint Personalführungsaufgaben? Im Rahmen der normalen Tätigkeit neben der PR-Funktion? Ja.

Gegenüber der PR zugewiesenen Personal des Geschäftzimmers? Abhängig von den Details der Regelungen mit der Dienststelle. Grundsätzlich beinhaltet es ggf. Personalführungsaufgaben.

Gegenüber Mitgliedern des PR? Nein.
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#3

Danke für die Antwort. Ich meine vor allem gegenüber anderen PR-Mitgliedern. Unser Vorstand führt sich so auf, indirekt, als hätte er Machtbefugnisse gegenüber uns normalen PR-Mitgliedern.
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#4

"Unser Vorstand führt sich so auf, indirekt, als hätte er Machtbefugnisse gegenüber uns normalen PR-Mitgliedern."
Dann spricht man darüber mit dem Vorstand, dass er keine solchen Rechte hat. Notfalls wählt man sich einen neuen Vorstand.
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#5

Er führt und leitet die Geschäfte/Sitzung im Rahmen seiner Befugnisse und Beschlüsse.
Vorgesetztenfunktion hat er nicht....
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