Pensionsanspruch bei Teildienstunfähigkeit
#1

Wieso ist bei Beamten nach Festellung Teildienstunfähigkeit mit 50% Schwerbehinderung die fehlende, (wegen Kraftmangel) weniger erbrachte Arbeitszeit, nicht wie bei Angestellten pensionsanwartschaftsfähig? Hier führt der Tatbestand der Krankheit zu großer Ungerechtigkeit. Was ist mit der Verpflichtung des Diensteides des Arbeitgebers bei Beamten schief gelaufen?
Auch der Betrag des Zuschlags bleibt zum Zeitpunkt der Feststellung der Behinderung und Dienstunfähigkeit ohne Anpassung stehen.

Ergebnis: erschreckend geringer !! Pensionsanspruch (wegen der Behinderung) trotz über 35 Dienstjahren…
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#2

Wieviel weniger als der theoretische Rentenanspruch ist es denn im Ergebnis?
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