Pausenregelung
#1

Hallo,
ich arbeite 6 Stunden und 20 Min. täglich. Ich weiß, dass ich nach 6 Stunden durchgehender Arbeit einen Anspruch auf 30 Min. Ruhepause habe.

Ist es richtig, wenn mir der AG nach 6 Stunden und 20 Minuten die 30 Minuten Pause anrechnet und ich somit "nur" 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet habe? Oder darf er nur die 20 Minuten abziehen?
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#2

Bei einer Arbeitzeit von 6 Stunden und 1 Minute würde sich ja sonst durch den Abzug einer Pause von 30 Minuten eine reine Arbeitszeit von nur 5 Stunden und 31 Minuten ergeben. Das kann ja so nicht sein.

Das bedeutet, dass bei einer Arbeitszeit von 6.01 h bis 6.30 h lediglich die Zeit abgezogen wird, die über die 6-Stunden-Grenze hinaus geht. Erst ab einer Arbeitszeit von 6.31 h werden volle 30 Minuten als Pause abgezogen.

Beispiel:
Arbeitsbeginn: 7.00 Uhr
Arbeitsende: 13.21 Uhr
Abzug von 21 Minuten Pause
__________________________

Arbeitsbeginn: 7.00 Uhr
Arbeitsende: 13.31 Uhr
Abzug von 30 Minuten Pause

Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden und 1 Minute würde sich durch den Abzug einer weiteren Pause von 15 Minuten eine reine Arbeitszeit von nur 8 Stunden und 46 Minuten ergeben. Das bedeutet, dass bei einer Arbeitszeit von 9.01 h bis 9.15 h lediglich die Zeit abgezogen wird, die über die 9-Stunden-Grenze hinaus geht. Erst ab einer Arbeitszeit von 9.16 h werden zusätzliche 15 Minuten, also insgesamt 45 Minuten als Pause abgezogen.

Arbeitsbeginn: 7.00 Uhr
Arbeitsende: 16.35 Uhr
Abzug von 35 Minuten Pause
_________________________
Arbeitsbeginn: 7.00 Uhr
Arbeitsende: 16.45 Uhr
Abzug von 45 Minuten Pause

Der Abzug der Pausenzeiten erfolgt auf der Grundlage des § 4 Arbeitszeitgesetz.
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