Pauschalzahlung
#1

Bezüglich der Pauschalzahlung stellen sich mir zwei Fragen:

Was ist mit Saisonarbeitskräften, die bereits seit 2002 jährlich wiederkehrend beschäftigt waren, aber erst nach 31.10.2005 fest eingestellt wurden?

Was ist mit falsch eingruppierten MA? Bespiel: Ein MA beschäftigt seit 2003 wurde übergeleitet und in 2008 höhergruppiert. Die Eingruppierung ist gänzlich falsch gewesen. Er war als Sachbearbeiter in EG 2! Im Tarifvertrag steht allerdings nur, dass die Pauschalzahlung nur geltend gemacht wird, wenn aufgrund eines Tätigkeitswechsels höhergruppiert wird. Meiner Ansicht passt das nicht, da ich denke, dass diese MA benachteiligt sind.

Vielen Dank für Eure Antwort.
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