Passwesen - Diakritische Zeichen
#1

Hallo,

ich stehe vor dem Problem, ob ich in einem Reisepass diakritische Zeichen eintragen darf.
Mir wurde eine polnische Geburtsurkunde im Original sowie eine deutsche Übersetzung vorgelegt.
In der polnischen Urkunde ist nun der Buchstaben Ż enthalten. In der deutschen Übersetzung ist dafür lediglich ein normales Z eingetragen. Der Bürger legt nur Wert auf dieses Sonderzeichen Ż und möchte dieses mit eintragen lassen. Technisch ist es problemlos möglich.
Was ist nun für mich rechtlich bindend? Die originale Urkunde oder die deutsche Übersetzung?

Ich habe Schwierigkeiten, die PassVwV 4.1.1.2 für mich richtig zu interpretieren.
"Wird eine ausländische Personenstandsurkunde vorgelegt, sind die Einträge in den deutschen Pass in der Form vorzunehmen, wie sie in deutsche Personenstandsregister eingetragen würden."
Nach Rücksprache mit unserem Standesamt würden dort im Personenstandsregister die Zeichen so übernommen werden, wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind.

Weiter heißt es:
"Ergibt sich die lateinische Schreibweise des Namens aus einer Personenstandsurkunde [...], so ist diese Schreibweise maßgebend."
Das bedeutet für mich, dass ich das diakritische Zeichen Ż in den Pass übernehmen darf/muss.
Mit dieser Meinung stehe ich aber im Kollegenkreis alleine da. Die meinen, wir müssen nach der deutschen Übersetzung gehen.

Vielleicht hat ja hier noch jemand Erfahrungswerte.

Viele Grüße
Mathias
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#2

Guten Morgen,

die Antwort hast Du selbst gefunden.Icon_biggrin

Nach PassVwV wird auf das Personenstandswesen verwiesen.

Dort ist in § 15 Absl. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) geregelt:

Die Beurkundungsdaten sind in lateinischer Schrift zu erfassen; diakritische Zeichen sind
unverändert wiederzugeben.

Daher wird das Z mit Punkt geschrieben.

Gruß
smokie
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