18.07.2016, 08:40
Hallo zusammen,
eine ganz banale Frage: Wenn der Personalrat über drei Wochen lang nicht beschlussfähig ist, weil die Mehrheit der Mitglieder im Urlaub ist (und es auch keine Ersatzmitglieder gibt) - kann der Arbeitgeber dann seine mitbestimmungspflichtigen Anzeigen einfach durchdrücken indem er eine Maßnahme anzeigt, während der PR nicht beschlussfähig ist oder verlängert sich dann die Reaktionsfrist des Personalrats bis er wieder beschlussfähig ist?
MfG
eine ganz banale Frage: Wenn der Personalrat über drei Wochen lang nicht beschlussfähig ist, weil die Mehrheit der Mitglieder im Urlaub ist (und es auch keine Ersatzmitglieder gibt) - kann der Arbeitgeber dann seine mitbestimmungspflichtigen Anzeigen einfach durchdrücken indem er eine Maßnahme anzeigt, während der PR nicht beschlussfähig ist oder verlängert sich dann die Reaktionsfrist des Personalrats bis er wieder beschlussfähig ist?
MfG