PR nicht beschlussfähig
#1

Hallo zusammen,

eine ganz banale Frage: Wenn der Personalrat über drei Wochen lang nicht beschlussfähig ist, weil die Mehrheit der Mitglieder im Urlaub ist (und es auch keine Ersatzmitglieder gibt) - kann der Arbeitgeber dann seine mitbestimmungspflichtigen Anzeigen einfach durchdrücken indem er eine Maßnahme anzeigt, während der PR nicht beschlussfähig ist oder verlängert sich dann die Reaktionsfrist des Personalrats bis er wieder beschlussfähig ist?

MfG
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#2

In Bw hast Du hierbei Pech, es sollte immer gschaut werden, dass der PR handlungsfähig bleibt. Sonst keine Abstimmung möglich
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#3

Wieso gibt es keine Ersatzmitglieder? Es muss immer Ersatzmiglieder geben! Edwin
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#4

(21.07.2016, 11:59)Gast schrieb:  Wieso gibt es keine Ersatzmitglieder? Es muss immer Ersatzmiglieder geben! Edwin

... wenn sich aber nicht genügend "Freiwillige" gefunden haben?
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#5

(18.07.2016, 08:40)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

eine ganz banale Frage: Wenn der Personalrat über drei Wochen lang nicht beschlussfähig ist, weil die Mehrheit der Mitglieder im Urlaub ist (und es auch keine Ersatzmitglieder gibt) - kann der Arbeitgeber dann seine mitbestimmungspflichtigen Anzeigen einfach durchdrücken indem er eine Maßnahme anzeigt, während der PR nicht beschlussfähig ist oder verlängert sich dann die Reaktionsfrist des Personalrats bis er wieder beschlussfähig ist?

MfG

Hallo Gast,

ich hoffe, der Antrag ist nicht so lange her. Ist der Vorsitzende anwesend oder auch in Urlaub??
Ihr könnt diesen Antrag ablehnen, mit der Begründung nicht beschlussfähig zu sein durch Abwesenheit der Personalräte, welche sich in Urlaub befinden. Gebt den Zeitpunkt an, wann ihr wieder beschlussfähig seit.
§ 76 Satz 8 LPVG BW kann dir dabei helfen.
Solltet ihr nicht reagieren, gilt Eurer Schweigen als genehmigt.

Viel Erfolg.
Meister
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