PR Mitglied längere Zeit krank
#1

Hallo,
ein Mitglied unseres PR (insges. 5) ist in Kürze absehbar längere Zeit krank, somit rückt das nächste auf der Liste stehende Ersatzmitglied nach. Nach meiner Ansicht ist dies eine gesetzliche Automatik (SächsPVG), die keinen Beschluss des PR erfordert. Oder ist dies doch notwendig? Wir sind uns nicht ganz sicher.
Vielen Dank für eure Antworten
Schönes Wochenende aus Sachsen
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#2

Hallo,
Ihr habt Recht (§ 31). Kein Beschluss erforderlich. Der/die Vorsitzende lädt ein und berücksichtigt dabei natürlich auch die Notwendigkeit der Ersatzmitglieder (bei Bedarf) -- § 35 Abs. 2
Euch auch ein schönes Wochenende
delme1
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#3

Danke für die schnelle Antwort - jetzt eine schöne Woche
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