11.05.2026, 00:18
Ich habe die Berufsfachschule Sozialpflegeschule erfolgreich mit dem erweiterten Sekundarabschluss 1 abgeschlossen, habe den Meistertitel im Friseurhandwerk, die Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (ADA Schein ) und 4 Jahre Berufserfahrung im Friseurhandwerk, wo ich unter anderem auch Lehrlinge ausgebildet habe. Möchte jetzt als pädagogische Mitarbeiterin an der Tagesbildungsstätte bei der Lebenshilfe arbeiten. Bin ich dazu berechtigt ? Wenn ja, wo liegt meine Vergütung bzw. Gruppierung ?


