Organisationsgutachten - darf PR mitbestimmen?
#1

Hallo zusammen,

inwieweit ist der Personalrat miteinzubeziehen, wenn es um die Umsetzung eines Organisationsgutachtens geht?

Wer kennt sich denn da aus?

VG
HakunaMatata
Zitieren
#2

hallo, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit § 2 BPersVG sollte der AG den PR auf jeden Fall beteiligen014
Zitieren
#3

so sehe ich das auch...

Aber wie kann man als PR weiter vorgehen, wenn man vom AG total ignoriert wird und alles abgeblockt wird?

Der Weg über die Rechtsaufsicht?
Zitieren
#4

Hallo HakunaMatata

Kläre mich doch mal auf, was die Umsetzung des Gutachtens denn für das Personal bedeutet.

Wenn sich nämlich daraus Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungstatbestände ableiten, müsstet ihr als PR, notfalls die Beteiligung bzw. Mitbestimmung beim Verwaltungsgericht einklagen.

MkG Strabahner
Zitieren
#5

Unser Straßenbahner hat mal wieder Recht. Denke, wir werden mit der gleichen Problematik auch noch unser "Vergnügen" haben. Inoffiziell wird seitens der Dienststellenleitung eine groß angelegte Stellungbewertung geplant, natürlich vom total unparteiischen kommunalen Arbeitgeberverband. Momentan scheint es überall Mode zu sein, die Personalvertretungen einfach zu übergehen. Wenn's hart auf hart kommt, bleibt einem nur noch, die Mitbestimmung beim Verwaltungsgericht einzuklagen. Ich wünsche Euch viel Erfolg! Glück auf:-) Hägar
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Darf ich mich als stellvertretender Bauhofleiter in den Personalrat wählen lassen?
- Darf Schwerbehindertenvertretung alle Akten des Personalrates sehen können?
- Darf Personalrat angehört werden?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers