Ordnerablage
#1

Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man Kassenordner aufheben muss?
Am besten mit Gesetzesgrundlage...

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#2

Die steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften zur Aufbewahrung finden Sie in folgenden Gesetzmäßigkeiten:

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 238, 257, 261 HGB).

Die Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass Unternehmen sämtliche, für die Besteuerung relevanten Geschäftsunterlagen aufbewahren müssen (§ 147 AO).

Sechs Jahre
empfangene Geschäftsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandte Geschäftsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung.

Zehn Jahre
Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken.

Dauerwert:
Gerichtsurteile und Baupläne

Verträge:
Die Aufbewahrungsfrist für langfristige Verträge (größer als 10 Jahren) endet mit Ablaufjahr des Vertrages und einer Nachaufbewahrungsfrist von 3 Jahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist und endet am letzten Tag des Schlussjahres.
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