Nutzungsdauer von FFW-Dienstbekleidung
#1
Question 

Hallo an alle Mitstreiter,

ich beschäftige mich gerade mit Bewertungsvereinfachungsverfahren,
d.h. ob man für die Dienstbekleidung der freiwilligen Feuerwehr (FFW)das Festwertverfahren anwenden kann.

Dazu benötige ich auch die Nutzungsdauer von FFW-Dienstbekleidung.
Die konnte ich in keiner AFA-Tabelle finden.

Kann mir jemand helfen?!
Danke!

Elke
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#2

Hallo Elke!

Zumindest bei den nds. Abschreibungstabellen gibt es Nutzungsdauern für Hitzeschutzanzüge, Rettungswesten, Schutzanzüge, Vollschutzanzüge, Vollsichtmasken usw.
Allerdings brauchst Du bei Anwendung des Festwertverfahrens keine Nutzungsdauern, da ja keine Abschreibung gebucht wird.

Gruß
Carsten
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#3

Hallo Elke,

die Nutzungsdauer spielt keine Rolle. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schutzkleidung Verbrauch ist sobald sie ausgegeben ist. Ich würde den Bestand in der Kleiderkammer erfassen und insgesamt festlegen, wie viel Schutzkleidung zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist. Das macht Sinn, da ein Feuerwehrkamerad neue Schutzkleidung erhält, wenn seine alte defekt ist.
Den Wert der Kleiderkammer mit Wiederbeschaffungszeitwerten bewerten.
Das Festwertverfahren kann angewendet werden. Es ist jedoch im Anhang zur Bilanz zu beschreiben, um dem Grundsatz der Bilanzklarheit gerecht zu werden.

Gruß
Rainer

hoeckels@gmx.de
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