Nochmal Führungszeugnis abgeben ?
#1

Guten Tag,
ich werde in diesem Jahr meine Ausbildung als Anwärterin anfangen. Dazu musste ich natürlich zum Amtsarzt, das Führungszeugnis nach Belegart 0 abgeben sowie Angaben machen, dass ich in geordneten wirtschaftl. Verhältnissen lebe etc. Nun meine Frage: Wenn meine Ausbildung fertig ist und ich Beamtin auf Probe werde, muss dieses Prozedere nochmal von vorne ablaufen ? Also erneut Amtsarzt, Führungszeugnis etc ? Und dann nochmals bei der Ernennung als Beamtin auf Lebenszeit ? ( da kann ich Amtsarzt nachvollziehen)
Oder wird dieses nur vor der Ausbildung verlangt zur Ernennung?
Ich bin aus NRW und bei einer Kommune.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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#2

Hast du vor, Straftaten zu verüben oder warum beunruhigt dich das nun schon?
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#3

Hahaha um Gottes Willen Smile es geht um das generelle, ob dieses Prozedere immer durchlaufen wird oder nur einmal.
Die könnte auch lauten ob man nach der Ausbildung nochmal zum Amtsarzt muss.
Also ob das alles nur vor Beginn gemacht wird oder vor jedem "Abschnitt" nochmal.
Ich frage rein aus Interesse :-)
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#4

Hey
also das würde mich mal auch interessieren. Im "normalen" Job wird dieser Papierkram ja nur bei der Einstellung gemacht. Ob dieser im Beamtentum bei jeder Stufe durchlaufen wird?
Eine berechtigte Frage aufjedenfall !
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#5

Zum Amtsarzt wirst du vor der der Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Probe müssen.

Ein weiteres Führungszeugnis wird entbehrlich sein, da der Dienstherr über laufende Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft unterrichtet wird.
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#6

Der Dienstherr hat soweit ich weiß auch Einsicht in das Bundeszentralregister.
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#7

Was passiert dann aber wenn folgendes passiert: A wurde verbeamtet und hatte bei seiner Einstellung alles vorgelegt(Führungszeugnis). Dann hat er ein Ermittlungsverfahren am Hals gibt aber seinen Beruf nicht an. -> keine mistra. Einkommen wird geschätzt, Geldstrafe bezahlt, etc.
Nehmen wir mal an dies ist im BZR eingetragen. Also könnte es ja theoretisch kein Mensch mitbekommen oder? Oder sieht die Landesbehörde regelmäßig in dem Register nach ? Ohne mistra gibt es ja auch keine Nachricht an den Dienstherren. Ist das wirklich eine Lücke im System oder was findet da statt ?
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#8

PS: Bin Jura Student und bin zufällig auf dieses Forum gestoßen. Deshalb interessiert mich dieser rechtliche Ablauf sehr.
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