Nichtbezahlter Zeitzuschlag
#1

Hallo!

Mein Kollege und ich arbeiten in der Offenen Jugendarbeit planmäßig freitags und samstags von 21-22 Uhr. Unserem TvÖD-B nach stehen uns für diese Zeit 20% Zuschlag zu. Wir arbeiten mittlerweile 23 Monate bzw. 13 Monate und haben diesen Zuschlag noch nie erhalten.

Wie lange rückwirkend kann man den fehlenden Betrag einfordern?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den ausstehenden Betrag nachzuzahlen?

Wir erhalten ein Festgehalt. Wie errechnet sich der ausstehende Betrag genau?

Unser nächster Vorgesetzter hat das Fehlen des Zuschlags folgendermaßen kommentiert: Der ist bisher immer unter den Tisch gefallen, weil niemand danach gefragt hat.

Es ist vielleicht nicht viel, aber nach so einer Aussage geht es mir allein schon ums Prinzip!

Daher bin ich dankbar für jede Hilfestellung!

Grüße
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#2

Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate.
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