Nicht angemessene Tätigkeiten
#1

Hallo, der Dienstherr hat in seinen Weisungen einen großen Ermessensspielraum.
 
Meine Frage geht dahin, ob es Urteile etc. gibt, wo aufgezeigt wird, wo Grenzen des Ermessensspielraum sind.
 
Dass Führungsbeamte Dienstfahrten antreten, um z.B. Unterlagen und Dokumente zur vorgesetzten Dienststelle zu bringen oder von dort abzuholen, die der dem Dienstgeheimnis etc. unterliegen, leuchtet ein.
 
Allerdings hat sich seit Beginn der Corona-Krise eingebürgert, dass die Dienststellenleitung nunmehr kartonweise aus dem Keller der vorgesetzten Dienststelle Schutzausrüstung abzuholen hat. An Schutz sind wir alle interessiert, und gegen Schutzausrüstung spricht nichts.
 
Ich habe aber nunmehr in vier  Monaten 560 kg (die Gewichte je Paket stehen schön säuberlich drauf, ich musste nur addieren) aus den Kellern der vorgesetzten Dienststelle ins Privatauto getragen, an meine Dienststelle gefahren und dort entladen.
Unter den Schutzwaren befand sich auch Gefahrgut der Klasse 2, für das zwar eine Duldung des Verstoßes der Kennzeichnung usw. Ende April veröffentlicht worden ist. Natürlich wurde aber niemand darauf hingewiesen, dass für den Transport der Güter ein Feuerlöscher an Bord sein müsste, eine Sicherheitsunterweisung eigentlich notwendig wäre usw.
 
Alle Fahrten wurden kurzfristig sonntags via Mail angeordnet, die Abholzeiten waren alle sonntags nach 15.00 Uhr. Selbstverständlich wurde die Pauschale von 0,3 Euro je Kilometer gezahlt, ich muss trotzdem unser großes Auto nehmen, da ich die Ladefläche entsprechend brauchte.
Die jetzt anstehende Fahrt wurde16 Std. vor Abholtermin via Mail mitgeteilt.
 
Nun leite ich eine Dienststelle mit 40 Beamten und habe höflich nachgefragt, aus welchem Grund die Lieferungen nicht mit DPD, DHL etc. in die Dienststelle transportiert werden. Die Auskunft war, dass für diese Transportkosten kein Budget eingeplant sei und die Kilometerpauschale unterm Strich günstiger wäre. Eigentlich habe ich in meiner Tätigkeit immer reichlich zu tun und kann mich nicht darüber beklagen, nicht ausgelastet zu sein.
 
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nun alle vier Wochen jeweils gleichgroße Lieferungen jeweils von den Dienststellenleitungen abzuholen sein. Der Warenwert wäre extrem hoch, deswegen darf das kein anderer Beamter machen (für den die Übernahme einer Fahrertätigkeit sicherlich genauso erfreulich wäre). Zunächst einmal mag der Schutz von Vermögen die Dienstherren ins Auge springen.
Nur eben: Mit DPD und DHL wäre der Versand versichert, ich habe selbst keine Versicherung für den Transport fremder Güter.
 
Aktuell wurden 1003 km an zusätzlichen Dienstfahrten und 14 Stunde an vier Sonntagen für diese Tätigkeiten aufgewendet – eine zeitliche Entlastung gab und gibt es nicht.
 
Von den Bereitschaftszeiten an den Wochenenden ohne Entlastungen etc. brauchen wir nicht reden.
 
Lange Rede, aber mit viel Sinn:
Deckt sich das noch mit dem Spielraum in der Organisation des Dienstherren?
Zitieren
#2

Hallo Stern111,
Du hast einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Nach entsprechenden Urteilen musst du suchen.

In deinem Fall habe ich große Bedenken, dass dies noch amtsangemessen ist. Das sieht mir eher nach Schikanen aus. Man könnte auch von Mobbing sprechen.

In meiner Behörde ist jetzt während der Corona-Krise ein ähnlicher Fall vorhanden, nur weniger gut zu belegen, da alle Anweisungen mündlich erfolgen.

Zu Corona-Zeiten haben die Dienstherrn und Arbeitgeber mehr Macht. Manche Führungskräfte können nicht damit umgehen und treiben Spielchen, Mobbing, usw.

Viel Erfolg

Tom
Zitieren
#3

Ich würde annehmen, dass letztlich die Tätigkeit nicht abgelehnt werden kann. Allerdings wird man dich kaum zwingen können dafür dein Privatwagen einzusetzen. Auch Sonntag dürfte kaum zu vertreten sein.

Ob man aufs E-Mails am Sonntag reagieren muss hängt davon ab ob entsprechende Rufbereitschaft angeordnet ist. Auch kann ich keine Gründe erkennen weshalb dies Sonntags erfolgen muss.

Welche formale Rolle hast du als Dienststellenleitung? Ggf. liegt es in deiner eigenen Verantwortung die Dinge wie Arbeitsschutz (Feuerlöscher) etc. sicherzustellen. Du bist aus der Mitbestimmung PR heraus?

Sachgerecht ist das ganze nicht was der Dienstherr dort macht. Es spricht nichts dagegen dies auch entsprechend an höherer Stelle darzulegen.
Zitieren
#4

Ich bin Dienststellenleiter mit teilweise Funktion eines Dienstvorgesetzten, habe aber dasselbe Statusamt wie mein Behördenleiter, was an der Geschichte der Behördenentwicklung liegt.

Ich bin in den letzten Jahren immer sehr gut damit gefahren, den Personalrat immer frühzeitg zu informieren und bei Problemen ihn zu Wort kommen zu lassen.
Allerdings ist der PR in einigen Teilen nur mitbestimmungsberechtigt.

Die Abrufbereitschaft wurde donnerstags für die folgenden vier Wochenenden angewiesen und leider auch genutzt.

Die Überwachung der Arbeitssicherheit obliegt mir, die sächliche Beschaffung und Lieferung eigentlich der vorgesetzten Behörde, ich bin mitteilungspflichtig.
Zitieren
#5

Hallo,
ich würde den Personalrat einschalten, sofern er bei dem Statusamt überhaupt zuständig ist.

Was bedeutet denn die Aussage, dass der Personalrat in einigen Teilen nur mitbestimmungsberechtigt ist?

Es gibt folgende Mitwirkungstatbestände
- Mitbestimmungsrecht
- und das Recht zur Benehmensherstellung

Zumindest bei einem Mitbestimmungsrecht ist der Personalrat nicht ganz ohne Waffe im Rennen.
LG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers