Nichtöffentlichkeit einer Rats- oder Kreistagssitzung
#1

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wenn die Tagesordnung zu einer Gemeinderats- oder Kreistagssitzung nur einen TOP enthält, kann dann zu dieser Sitzung auch als rein nichtöffentlich eingeladen werden?
Oder muss - weil die Sitzungen grundsätzlich bzw. in der Regel öffentlich sind - "pro forma" en öffentlicher TOP enthalten sein?

Gibt es zu der Antwort konkrete Fundstellen, Quellen?
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#2

Öffentliche Sitzungen müssen ortsüblich bekannt gegeben werden, nichtöffentliche natürlich nicht (geht die Öffentlichkeit ja nichts an).

Rein nichtöffentliche Sitzungen darf es selbstverständlich geben; typischer Fall ist z. B. die jährliche Klausurtagung des Gemeinderats oder auch gelegentliche Informations- und Abstimmungstermine zu speziellen Themen. Die "reguären" Sitzungen nach Sitzungsplan werden i.d.R. immer einen öffentlichen Teil haben, da es immer Bedarf gibt (und wenn es nur Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung sind).
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