Neuwahl
#1

Moin Moin.

Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?

Bedanke mich für eure Antworten.
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#2

Kann mir wirklich keiner weiter helfen?Danke für eure Auskünfte.
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#3

Servus
Die Amtsgeschäfte führt der verbleibende PR durch, bis zur Wahl wird PR intern ein neuer Vorsitzender gewählt.
Wer den Wahlvorstand einberuft? Da müsster ins Personalvertretungsgesetz guggen.
Meist ist es so daß es der PR macht, tut er es nicht ist die Dienststelle in der Pflicht,
das ist (ich glaube dass es so ist) aber nicht in jedem Bundesland so.

Grüße
Marcus
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