13.12.2013, 15:18
Moin Moin.
Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?
Bedanke mich für eure Antworten.
Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?
Bedanke mich für eure Antworten.