Neuwahl bei Unterschreitung Mitgliederzahl
#1

Hallo,
was passiert denn, wenn ein PR aus 5 Mitgliedern besteht und ein Mitglied tritt zurück. Es gibt keine Ersatzmitglieder. Wir befinden uns im Land Brandenburg.

Kann der PR auch mit den 4 verbleibenden Mitgliedern bis Amtsende bestehen, oder muss neu gewählt werden?
Gibt es konkret zu dieser Sachlage eine gesetzliche Regelung, Kommentar etc.?

Beschlussfähigkeit wäre theoretisch mit 4 Mitgliedern gegeben, es ist eben nur fraglich ob, aufgrund der Tatsache dass gesetzlich 5 vorgeschrieben wären, nur noch 4 da sind.

Vielen Dank für Antworten Icon_biggrin
Zitieren
#2

In Brandenburg greift dann § 27 (2) Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg
"2. die Gesamtanzahl der Mitglieder des Personalrates auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken ist"

Es hat also eine Neuwahl stattzufinden. Einen Kommentar zum Landesrecht Brandenburg habe ich nicht vorliegen. Aber der Wortlaut sieht eindeutig aus.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Neuwahl der Beamtenvertretung
- Personalratsvorsitzender geht in Rente, Frist Neuwahl
- Mitgliederzahl weniger

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers