20.07.2018, 10:59
Hallo,
was passiert denn, wenn ein PR aus 5 Mitgliedern besteht und ein Mitglied tritt zurück. Es gibt keine Ersatzmitglieder. Wir befinden uns im Land Brandenburg.
Kann der PR auch mit den 4 verbleibenden Mitgliedern bis Amtsende bestehen, oder muss neu gewählt werden?
Gibt es konkret zu dieser Sachlage eine gesetzliche Regelung, Kommentar etc.?
Beschlussfähigkeit wäre theoretisch mit 4 Mitgliedern gegeben, es ist eben nur fraglich ob, aufgrund der Tatsache dass gesetzlich 5 vorgeschrieben wären, nur noch 4 da sind.
Vielen Dank für Antworten
was passiert denn, wenn ein PR aus 5 Mitgliedern besteht und ein Mitglied tritt zurück. Es gibt keine Ersatzmitglieder. Wir befinden uns im Land Brandenburg.
Kann der PR auch mit den 4 verbleibenden Mitgliedern bis Amtsende bestehen, oder muss neu gewählt werden?
Gibt es konkret zu dieser Sachlage eine gesetzliche Regelung, Kommentar etc.?
Beschlussfähigkeit wäre theoretisch mit 4 Mitgliedern gegeben, es ist eben nur fraglich ob, aufgrund der Tatsache dass gesetzlich 5 vorgeschrieben wären, nur noch 4 da sind.
Vielen Dank für Antworten
