Neutralitätsgebot
#1

Darf man sich als Angestellte einer Kommune ganz allgemein gegen die AfD äußern und einfach aussprechen, dass man die Einstellungen der Partei nicht akzeptiert? Wo beginnt das Neutralitätsgebot wirklich?
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#2

Die Frage steht im Bereich Beamte, gefragt wird nach der Einschätzung für Angestellte. Das folgende gilt für Tarifbeschäftigte. Solche Äußerungen sind ohne beruflichen Bezug völlig unproblematisch. Wenn man sie in offizieller Funktion macht oder klar als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes macht, kommt es auf die Details an.
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