Neuer Drehstuhl
#1

Halo,

unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der letzten Begehung vermerkt, dass ich einen neuen Drehstuhl benötige. Beim jetzigen ist die Armlehne locker und das Polster durchgesessen.

Hausintern werden dafür 650 EUR bereit gestellt, wobei bei einem bestimmten Händler bestellt werden muss. Dessen Standardmodell für 650 EUR gefällt mir aber gar nicht, es ist ein älteres Modell, das er bereits seit ca. 10 Jahren an die Stadt verkauft. Die anderen Drehstühle von ihm sind entweder noch schlechter oder deutlich teurer ...

Ich würde daher gerne irgendwie argumentieren, dass die Bürostühle von diesem Händler ungeeignet sind, weiß aber noch nicht wie. Gibt es irgendwelche Standards, DIN-Normen, Richtlinien oder ähnliches, die ein Drehstuhl heute erfüllen muss ?

Kann/soll ich evtl. meinen Orthopäden bitten, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erstellen ? Ich hatte vor Jahren einen Bandscheibenvorfall.

Viele Grüße

Ralf
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#2

Hallo Ralf,

leider kann ich Dir zu Deiner Frage kaum weiterhelfen, bin schon zu lange im Ruhestand.
Aber: Im Jahre 2002 kaufte ich mir privat in einem Möbel-Mitnahmemarkt einen Bürodrehstuhl mit Armlehne für 59,95 €.
10 Jahre danach kann ich immer noch sagen, dass es sich aus meiner Sicht um Spitzenqualtität handelt. Der Stuhl wird täglich im Arbeitszimmer von allen Familienmitgliedern genutzt und alleine schon mein Sohn und ich gehören zu den etwas Schwergewichtigeren in der Familie. Trotzdem hat das gute Stück keine Abnutzungserscheinungen. Man sitzt bestens !!

Der Bürodrehstuhl in meiner ehem. Dienststelle kostete das 11-fache und war ständig kaputt. Garantie ? Fehlanzeige. Kulanz ?
nein ! Schon nach drei Jahren deutliche Abnutzungsspuren.
Auf meinen privaten "Billig-Drehstuhl" angesprochen meinte die damalige Wirtschaftinspektorin: "Diesen Stuhl können wir leider nicht für Sie kaufen. Wir haben einen Rahmenvertrag mit der Fa. XY, an den sind wir gebunden. Unter 400 € haben die nichts. !!

Merke: Es gibt Fälle, da ist weniger mehr !!

Gruß

Herbert



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#3

Hallo,
die Mindestanforderungen an den Drehstuhl ergeben dich aus den DIN 4550/4551. Daneben gibt es verschiedene Prüfsiegel wie "Ergonomie geprüft", "DGUV- Test" oder "Quality Office".
Am besten vom Orthopäden die Mindestanforderungen (Lordosenstütze, aktive Beckenstütze o.ä.) bescheinigen lassen, sonst ergeben sich unnötige Diskussionen mit der Beschaffungsstelle.
Gruß
Birgit
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