Neueinstellung, Stufe, Zusage AG
#1

Hallo Zusammen,
da ich etwas grün bin im TV-L hier meine Fragen. Ich komme aus der Wirtschaft mit 26 Jahren Berufserfahrung. 

Nun habe ich eine vorbehaltliche Stellenzusage von der Bezirksregierung erhalten (vorbehaltlich der Zustimmung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte). Nun meine Fragen:

1) kann die Bezirksregierung die Zusage noch zurücknehmen? Wie verbindlich ist das wirklich? Ich muss nächste Woche kündigen und habe noch keinen Arbeitsvertrag.

2) ich habe fast 30 Jahre Berufserfahrung (Wirtschaft) . Dennoch soll ich nur in Stufe 1 eingestuft werden. Da meine früheren Tätigkeiten nichts mit den jetzigen im Detail zu tuen haben. Angeblich kann man hier nichts machen. Hatte auch mit dem Personalrat gesprochen.
Es ist schon frustierend, wenn man jetzt vor so vielen Jahren steht, bis man mal in Stufe 3 ist.

3) steht die Stufe mit im Arbeitsvertrag?

4) ich nehme eine Vollzeitstelle an. Wann kann ich den Antrag auf Teilzeit genau stellen? Soll ich dies vor Unterschreibung des Vertrages mit angeben? In der Wirtschaft ist hier alles anders und teilweise auch unkomplizierter.

Vielen Dank im Voraus
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#2

1. Wenn Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte der Einstellung wirksam widersprechen.
2. Man kann das Angebot ablehnen. Dann wird entweder eine bessere Stufe angeboten oder der Arbeitsvertrag kommt nicht zu Stande.
3. Grundsätzlich nicht. Bei Stufe 1 ja sowieso egal. Soweit eine andere Stufe verhandelt wird sollte diese schriftlich vom zukünftigen Arbeitgeber zugesichert werden. Dies erfolgt regelmäßig in einem ergänzenden Schreiben etc. und nicht im Arbeitsvertrag. Vereinzelt findet man auch Arbeitsverträge wo ein Anfangsstufe im Arbeitsvertrag enthalten ist.
4. Grundsätzlich ist es möglich auch gleich Teilzeit zu vereinbaren. Einvernehmlich kann Teilzeit zu jeder Zeit vereinbart werden. Soweit man Rechtsansprüche auf Teilzeit nach TzbfG sind die entsprechenden Fristen einzuhalten. Die tarifliche Regelung kennt keine Frist, aber auch keinen zwingenden Anspruch.
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#3

Vielen Dank.
Welche Gründe sprechen für ein Ablehnen durch den Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte?
Also kann ich mich erst einmal auf die Zusage seitens der Bezirksregierung verlassen.

Teilzeit:
Muss ich erst angefangen haben, bevor ich den Antrag stelle? 
Ich habe einen Sohn, der ins 2. Schuljahr geht, von daher denke ich dass ich Anspruch habe.

Oder kann die Bezirksregierung  aufgrund dessen das Angebot zurückziehen?
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#4

"Welche Gründe sprechen für ein Ablehnen durch den Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte?"
Verfahrensmängel die zu einer möglichen Benachteiligung von Beschäftigten führen. Das ist sehr selten. Aber wenn man das Restrisiko nicht tragen kann muss man halt warten.

"Muss ich erst angefangen haben, bevor ich den Antrag stelle?"
Nein. Nur soweit man den Antrag auf Rechtsansprüche nach TzBfG stützt sind 6 Monate Beschäftigung abzuwarten. Bei uns sind Teilzeitverträge auf Wunsch des Beschäftigten gleich von Beginn an normal. (Gehört bei uns auch zu den Standardpunkten im Vorstellungsgespräch ob Teilzeit gewünscht ist.)

"Ich habe einen Sohn, der ins 2. Schuljahr geht, von daher denke ich dass ich Anspruch habe."
Zumindest sind die Hürden für eine Ablehnung von Teilzeitanspruch in dem Fall sehr hoch.

"Oder kann die Bezirksregierung  aufgrund dessen das Angebot zurückziehen?"
Im Normallall nicht. Soweit es sich um eine Tätigkeit handelt wo Teilzeitarbeit absolut nicht geht wäre weiter zu schauen.
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#5

Vielen Dank. 
Das hat mir jetzt sehr weiter geholfen.

Eine Sache noch. Mit Stufe 1 bin ich absolut nicht bei meiner Berufserfahrung  einverstanden.
Was für Möglichkeiten habe ich hier noch die Dame zu überzeugen.  Leider übernimmt diese offiziell die Tätigkeit erst zum 01.09.

Vielen Dank schon einmal.
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#6

Es hängt davon ab wie die Bewerberlage ist. Wenn man nicht einverstanden ist nimmt man Stufe 1 nicht an und sagt für welche Stufe man kommt. Man muss aber bereit sein dann nicht den Job zu bekommen. Um was für eine Tätigkeit geht es, welche Entgeltgruppe? IT, Ingenieure etc. lässt sich meist leicht eine höhere Stufe durchsetzen.
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#7

9b
Schulverwaltungsassistenz
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#8

Da dürfte die Chance eine höhere Stufe durchzusetzen eher gering sein. Hängt aber vom konkreten Stellenbesetzungsverfahren und der entsprechenden Praxis ab.
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#9

Warum? Weil es Schule ist; oder weil die Stellen sehr begehrt sind (was ich aber nicht weiss)?
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#10

Bei Personalgewinnungsschwierigkeiten hat der Arbeitgeber die tariflich geregelte Möglickeit, für Zwecke der Zuordnung zu einer höheren Stufe sog. förderliche Zeiten anzuerkennen. Das setzt aber im Wesentlichen voraus, dass der Bewerber der einzige ist bzw. der bestqualifizierte. Da es eine Kann-Regelung ist, kann der Arbeitgeber davon Gebrauch machen, muss aber nicht. Alternativ und im Bedarsfalle auch kumulativ kommt noch die Gewährung einer Gewinnungszulage in Betracht, welche nach vergleichbaren Grundsätzen erfolgen kann. Alles nachzulesen in § 16 Abs. 2 Satz 4 und § 16 Abs. 5 TV-L. Letztlich hängt also alles von der Bewerberlage, dem eigenen Verhandlungsgeschick und der üblichen Handhabung beim jeweiligen Arbeitgeber ab, ggf. auch von dortigen haushalterischen Zwängen.
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