Hallo,
wann kann man von EG 6 zu 7 aufsteigen oder übergeleitet werden? Ich habe gehört, dass es bei Eingruppierung zum 31.12.2014 VIb klappt. Gibt es dazu Schriftliches???
1000 DANK
Enna
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(05.10.2016, 15:25)Gast schrieb: Hallo,
wann kann man von EG 6 zu 7 aufsteigen oder übergeleitet werden? Ich habe gehört, dass es bei Eingruppierung zum 31.12.2014 VIb klappt. Gibt es dazu Schriftliches???
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Enna
Soweit ich weiß ist eine Höhergruppierung auf Antrag für die Entgeltgruppen von 2 bis 8 mit "Angestelltentätigkeiten" möglich. Hierzu gibt es auch eine neue Entgeltordnung. Bei uns hat die Personalabteilung hierüber per E-Mail informiert und hat auch die Möglichkeit angeboten, dass diese die Angestellten beraten würde, ob der Antrag sinnvoll ist. In manchen Konstellationen kann es sich nämlich negativ auswirken. Zum Beispiel würdest du von EG 6 Stufe 4 in die EG 7 Stufe 3 übergeleitet werden; du würdest also in der Entwicklungsstufe zurückgesetzt werden.
Der Höhergruppierungsantrag ist noch bis zum 31.12.2016 möglich, jedenfalls bei uns... Deine Personalabteilung kann dir doch bestimmt behiflich sein?