Neue Eingruppierung - Disponent Müllabfuhr
#1

Guten Tag zusammen,

wir sind vier Vollzeit Disponenten, aktuell angestellt bei einer GmbH in der Abfallwirtschaft (Kommunale Müllabfuhr). Zum 1. Januar 2021 löst sich die GmbH auf und wir wechseln dann in den Verband - öffentlicher Dienst. Unser Tarifvertrag wird dann der TVÖD-VKA sein. Alle vier Disponenten werden in 7.4 eingestuft, obwohl zwei Disponenten erst seit 1,5 Jahren angestellt sind, die anderen beiden seit über 10 Jahren. Alle Disponenten verdienen jetzt 3200€ und niemand wird ab nächstem Jahr wirtschaftlich schlechter gestellt. Aktuell gibt es keine offizielle Stellenbeschreibung, diese ist lt. Personalabteilung in Bearbeitung und wir bekommen diese dann zum 1. Januar ausgehändigt.

Wie würdet ihr zu dieser Situation stehen?
Ist die Eingruppierung in 7 gerechtfertigt als Disponent? Befrage ich google, lese ich, dass Disponenten in die 8 eingruppiert werden sollten, aber wie erkläre ich das der Personalabteilung?
Wir sind alle der Verdi beigetreten, wie könnte uns diese unterstützen?

Danke für eure Meinungen.
Rückfragen werden natürlich beantwortet.

Gruß
Stefan
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#2

Diponenten sind gemäß ihrer übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. E8 kann richtig sein, aber auch falsch. Zumindest kann man es nicht ohne Tätigkeitsbeschreibung entscheiden. Kann aber auch gut weniger als E7 sein.

Regelungen zur Überleitung aus dem tariffreien Raum in den TVöD gibt es nicht. Deshalb muss man schauen wie man es ausgestaltet.
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#3

Aber wer gestaltet die Eingruppierung aus? Hier bei uns ist die Personalabteilung, die hat aber leider gefühlt genauso wenig Ahnung. Gibt es eine offizielle Stelle, an die man sich bzgl. Eingruppierung wenden kann?
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#4

Das zuständige Arbeitsgericht über eine entsprechende Klage.

Wenn man sich selber keine Meinung zur Eingruppierung bilden kann sollte man sich entsprechenden Rat suchen. Z.B. bei seiner Gewerkschaft.
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#5

Wenn das zuständige Personalamt nicht fähig ist, Ihren Job ( nämlich die Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten und die daraus resultierende, tarifkonforme Eingruppierung) rechtlich einwandfrei auszuüben, gibt es eine ganz einfache Lösung.
Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten (Rechtsschutz über eine Gewerkschaft der tarifschliessenden Parteien sollte dann vorhanden sein) und dem Personalamt somit seine Unfähigkeit bei Nichteinsicht durch einen Richter vor dem Arbeitsgericht bescheinigen. 
Inklusive einer Zahlungsaufforderung noch ausstehender Gehaltsnachzahlungen.
Darüber hinaus könnte man noch Überlegungen anstellen, eine Anklage wegen Betrugs zu stellen.
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#6

Wieso geht man eigentlich immer davon aus, daß das Personalamt irrt und nicht man selbst? Vielleicht zeigt einem selbst dann der Richter beim Arbeitsgericht, daß man sogar noch zu viel Gehalt erhält, da man noch niedriger eingruppiert ist.
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#7

Auch diese Variante ist denkbar.
Der Schuß kann auch nach hinten losgehen.
Dass man jahrelang zu hoch eingruppiert war.
Der TE ist ja aber der Meinung, er ist zu niedrig eingruppiert.
Aber herausfinden kann man es nur über den Weg, dass man es im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage feststellen lässt.
Oder durch eine fachkundige Stelle überprüfen lässt. Was aber auch keine 100% Garantie ist.
Ansonsten kann man dem Personalamt Glauben schenken, dass alles korrekt abläuft..............
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